Betreff
Neuregelung bzw. Erweiterung der Vergütung und ÖPNV-Zuschuss bei Praktikant*innen
Vorlage
111/015/2020
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Beschlussvorlage

1.    Freiwillige Praktikant*innen nach § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erhalten unter den unter II. Ziffer 2 genannten Voraussetzungen ab dem 01.09.2020 eine monatliche Vergütung.

2.    Bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist, wird die monatliche Vergütung ab dem 01.09.2020 gem. Sachbericht erhöht.

3.    Die seit dem 01.01.2020 geltende Regelung bzgl. des Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Mitarbeiter*innen (Fahrkostenzuschuss) wird zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ab dem 01.09.2020 unter den unter II. genannten Voraussetzungen auf Praktikant*innen ausgeweitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Angebot qualifizierter Praktika ist ein geeignetes Instrument der Arbeitgeberin Stadt Erlangen, um Kontakt zu qualifizierten und motivierten Bewerber*innen aufzunehmen, diese frühzeitig für die Stadt Erlangen zu interessieren und insgesamt die Stadt als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Somit kann der frühzeitige Kontakt zu potenziellen Mitarbeiter*innen als Unterstützung im Recruiting und als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel angesehen werden.

      Daher sollen die Rahmenbedingungen in Bezug auf Vergütung und ÖPNV-Zuschuss verbessert werden

.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bislang wurden freiwillige Praktika nach § 26 BBiG bei der Stadt Erlangen nicht vergütet.
Personen, die ein solches Praktikum bei der Stadt Erlangen ableisten, sollen ab 01.09.2020 bei einer Praktikumsdauer von länger als einem Monat bis maximal drei Monate eine monatliche Vergütung in Höhe von 570,00 € erhalten (Grundlage § 26 i. V. m. § 17 BBiG, sowie Anwendung der Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen – Praktikanten-Richtlinie der VKA).

 

Desweitern soll bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist (Praktika fallen somit nicht in den Geltungsbereich des BBiG), ab dem 01.09.2020 die Vergütung von derzeit brutto 205,00 €/Monat auf 570,00 €/Monat angehoben werden.

 

Seit dem 01.01.2020 fördert die Stadt Erlangen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch ihre Mitarbeiter*innen mit dem Bus-/Bahnzuschuss (BBZ) mit 75% Zuschuss für die Tarifstufe C (Erlangen) bzw. 50% Zuschuss für andere Tarifstufen des VGN. Der VGN gewährt städtischen Beschäftigten zudem auf das Firmen-Abo weiterhin 12,5% Preisnachlass
Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Auszubildend*innen und Anwärter*innen der Stadt Erlangen im aktiven Arbeitsverhältnis. Praktikant*innen werden bislang nicht berücksichtigt.

      Daher wird bei Praktikant*innen, die eine Praktikumsvergütung erhalten und länger als einen Monat beschäftigt sind, die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab dem 01.09.2020 € mit 75% Zuschuss für die Tarifstufe C (Erlangen) bzw. 50% Zuschuss für andere Tarifstufen des VGN gefördert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ab dem 01.09.2020 wird mit den Personen, die ein freiwilliges Praktikum nach § 26 BBiG bei der Stadt Erlangen mit einer Praktikumsdauer von länger als einem Monat bis maximal drei Monate ableisten ein Praktikantenvertrag abgeschlossen, der auch die Vergütung regelt.

 

Zusätzlich werden bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist, bestehende Praktikantenverträge zum 01.09.2020 angepasst bzw. neue Praktikantenverträge abgeschlossen.

 

Betroffene Praktikant*innen werden zudem über den Fahrkostenzuschuss ab 01.09.20 bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs informiert.

      Das Personal- und Organisationsamt zahlt den Berechtigten die Förderung aus.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Eine genaue Kalkulation anfallender Mehrkosten für den ÖPNV-Zuschuss ist derzeit nicht möglich, da die Förderung vom Wohnort der betroffenen Personen und der damit verbundenen Tarifstufe des VGN abhängig ist und auch davon, ob für den Weg zur Arbeit und zurück öffentliche Verkehrsmittel oder ggf. auch das Fahrrad genutzt wird.

Haushaltsmittel im zentralen Personalkostenbudget sind vorhanden.

 

Aufgrund der Vielzahl der angebotenen und absolvierten Praktika bei der Stadt Erlangen, sowie deren sehr unterschiedlicher Dauer, ist aufgrund der fehlenden Datenlage eine genaue Kalkulation der für die Vergütung anfallenden Kosten derzeit nicht möglich. Die Finanzierung der Vergütung erfolgt aus den jeweiligen Budgets der Dienststellen, in denen die Praktikant*innen eingesetzt sind.

 

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt

 

Aufgrund der aktuellen Praktikumssituation kann die zukünftige Bereitstellung nur geschätzt werden und zwar wie folgt:

Freiwillige Praktika bei einer Praktikumsdauer von länger als einem Monat bis maximal drei Monate: 35.000,-- €/Jahr

Bislang nicht vergütete Pflichtpraktika: 30.000,00 €/Jahr

Schon bislang vergütete Semesterpraktikant*innen: Differenzbetrag 20.000,00 €

Insgesamt: 85.000,00 €/Jahr

Die Finanzierung der Vergütung erfolgt aus den jeweiligen Budgets der Dienststellen, in denen die Praktikant*innen eingesetzt sind.

 

Eine genaue Kalkulation anfallender Mehrkosten für den ÖPNV-Zuschuss ist derzeit nicht möglich, da die Förderung vom Wohnort der betroffenen Personen und der damit verbundenen Tarifstufe des VGN abhängig ist und auch davon, ob für den Weg zur Arbeit und zurück öffentliche Verkehrsmittel oder ggf. auch das Fahrrad genutzt wird. Haushaltsmittel im zentralen Personalkostenbudget sind vorhanden.