Betreff
Erlass der Satzung der Stadt Erlangen über den Nachhaltigkeitsbeirat
Vorlage
30/129/2020
Aktenzeichen
III/30; OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung der Stadt Erlangen über den Nachhaltigkeitsbeirat (Entwurf vom 11.02.2020, Anlage) wird beschlossen.

 


Der Erlanger Agenda21-Beirat besteht seit 2001 und arbeitet seither auf der Grundlage einer Geschäftsordnung, die mehrfach geändert wurde. Im Jahr 2019 wurde ein Prozess zur Weiterentwicklung des Beirats angestoßen.

 

Im Rahmen des Prozesses wurden in Workshops und Sitzungen gemeinsam mit dem Beirat und den darin vertretenen Stadtratsmitgliedern Aufgaben und erste Ziele, sowie eine neue Zusammensetzung und Organisationsstruktur erarbeitet. Dabei wurde auch mehrheitlich als neuer Name des Beirats „Nachhaltigkeitsbeirat“ vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung schlägt aus diesem Grund den Erlass einer Satzung vor, um den Prozess der Weiterentwicklung zu dokumentieren und eine Gleichstellung zu anderen Beiräten zu erreichen.

Der Vorschlag über den Erlass der Satzung wurde bereits in der Sitzung des Ältestenrats am 27.11.2019 eingebracht. Der Entwurf der Satzung wurde zudem in der Sitzung des Agenda21-Beirats diskutiert und empfohlen. Die Anregungen der Beiratsmitglieder und der anwesenden Stadtratsmitglieder wurden in den Entwurf der Satzung überwiegend übernommen.

 

Nicht übernommen werden konnte in § 2 Abs. 2 der Wunsch, dass die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Verwaltung in Abstimmung mit dem Beirat berufen werden. Da der Nachhaltigkeitsbeirat jetzt erstmals berufen wird, ist eine Abstimmung mit dem Beirat nicht möglich. Die Besetzung des jetzt neu zu berufenen Beirats wurde jedoch bereits mit dem bisherigen Agenda21-Beirat abgestimmt. Für zukünftige Beiräte kann ein Verfahren für die Neubesetzung in die Geschäftsordnung des Beirats aufgenommen werden, die der Nachhaltigkeitsbeirat nach seiner Konstituierung entwickelt.

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X nein

 

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

4.700 €

bei Sachkonto: 542121 (Sitzungsgeld) neu

Personalkosten (brutto):

31.100 €

Geschäftsführung (Personaldurchschnittskosten
½ PlSt.EG 09a) unverändert

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   130090/11110010/542121 sowie im
                       Personalkostenbudget      

 


Anlagen:        Entwurf der Satzung für den Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Erlangen,
                       Stand 11.02.2020