Schallershofer Straße 14, 14a, 14b, Gemarkung Erlangen; Fl.-Nr. 3267/190;
Az.: 2020-47-VV
Dem Vorhaben wird zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 101 werden erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
101 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
a.
BV teilweise außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen. b. Zahl der Vollgeschosse überschritten, geplant "E+3", festgesetzt: "E" bzw. "E+1"; c. Dachform Flachdach statt Satteldach; d. Tiefgarage statt oberirdischer Stellplätze / Garagen auf dafür vorgesehenen Flächen; e. GFZ überschritten, festgesetzt max. 0,7, geplant 1,9; f.
GRZ überschritten, festgesetzt max. 0,4,
geplant 0,48 |
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2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist die
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 23 Wohnungen, Sparkassenfiliale
und Tiefgarage auf obengenanntem Grundstück. Dies bedeutet eine deutlich höhere
Grundstücksausnutzung als dies die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 101
vorsehen. Dies im Sinne der Nachverdichtung bestehender Baugebiete zur
Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Gesunde Wohnverhältnisse sind durch
ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen. Die Nachbesserung der Grundrisse
diesbezüglich ist nachgefordert; die Anpassung dürfte planerisch
unproblematisch sein.
Gem.
§ 31 Abs. 2 BauGB sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
möglich, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Bei einer
Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe von E+1 und beantragt E+3 mit GFZ
1,9 anstelle 0,7 kann davon ausgegangen werden, dass die Grundzüge der Planung
berührt werden.
Da
die Bebauung des Grundstücks bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan als
zulässig festgesetzt ist und ein Bestandsgebäude vorhanden, wird die Bebauung
im Hinblick auf das Thema Klima als „neutral“ bewertet.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Nachbarin ist ausschließlich die Stadt Erlangen. Die Zustimmung wurde erteilt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Lageplan
Ansichten
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan