Betreff
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 23 Wohnungen, Sparkassenfiliale und Tiefgarage;
Schallershofer Straße 14, 14a, 14b, Gemarkung Erlangen; Fl.-Nr. 3267/190;
Az.: 2020-47-VV
Vorlage
63/291/2020
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Dem Vorhaben wird zugestimmt und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 101 werden erteilt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

101

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet (WA)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

a.       BV teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

b.       Zahl der Vollgeschosse überschritten, geplant "E+3", festgesetzt: "E" bzw. "E+1";

c.       Dachform Flachdach statt Satteldach;

d.       Tiefgarage statt oberirdischer Stellplätze / Garagen auf dafür vorgesehenen Flächen;

e.       GFZ überschritten, festgesetzt max. 0,7, geplant 1,9;

f.      GRZ überschritten, festgesetzt max. 0,4, geplant 0,48

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 23 Wohnungen, Sparkassenfiliale und Tiefgarage auf obengenanntem Grundstück. Dies bedeutet eine deutlich höhere Grundstücksausnutzung als dies die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 101 vorsehen. Dies im Sinne der Nachverdichtung bestehender Baugebiete zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Gesunde Wohnverhältnisse sind durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen. Die Nachbesserung der Grundrisse diesbezüglich ist nachgefordert; die Anpassung dürfte planerisch unproblematisch sein.

 

Gem. § 31 Abs. 2 BauGB sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Bei einer Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe von E+1 und beantragt E+3 mit GFZ 1,9 anstelle 0,7 kann davon ausgegangen werden, dass die Grundzüge der Planung berührt werden.

Da die Bebauung des Grundstücks bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan als zulässig festgesetzt ist und ein Bestandsgebäude vorhanden, wird die Bebauung im Hinblick auf das Thema Klima als „neutral“ bewertet.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Nachbarin ist ausschließlich die Stadt Erlangen. Die Zustimmung wurde erteilt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


Anlagen:        Lageplan

                        Ansichten

                        Ausschnitt aus dem Bebauungsplan