Der nachfolgende Sachbericht dient zur Kenntnis.
Der Antrag der Grünen Liste Nr. 280/2019 „Gesamtkonzept Bergkirchweihgelände“ ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 280/2019 „Gesamtkonzept Bergkirchweihgelände“ wird beantragt, dass im Rahmen der Erstellung des Gesamtkonzepts für das Bergkirchweihgelände untersucht wird, wie eine optimale, nachhaltige und ganzjährige Nutzung des Geländes ermöglicht werden kann.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Diese Forderung wurde im Projektauftrag, der am 16.01.2020 vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde, aufgenommen. Im Projektauftrag ist festgehalten: „Grundsätzlich soll im Rahmen des Projektes ein ganzheitliches Konzept für das Bergkirchweihgelände erstellt werden, welches alle dort zusammentreffende Belange bestmöglich berücksichtigt. (…) In diesem Bereich treffen die Interessen der Bergkirchweih (Veranstalter, Wirte, Schausteller, Sicherheitsbehörde, Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei…) auf die des Grünbestands, der Anwohner oder der Parkplatzsuchenden. Schließlich soll das Bergkirchweihgelände im Gesamtkonzept nicht nur auf die zwölf Veranstaltungstage reduziert werden, sondern es sollen die unterschiedlichen Belange und Nutzungen eines gesamten Jahres abgedeckt werden. Ziel ist es differenziert darzustellen, wie eine optimale, nachhaltige und ganzjährige Nutzung für das Gelände ermöglicht werden kann.“
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.K601
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden (?)
Abhängig von den Ergebnissen des Gesamtkonzepts werden ggf. weitere Mittel von anderen Haushaltsstellen benötigt.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag 280/2019 der Grünen Liste