Betreff
Eckpunkte des Kooperationsvertrages mit den Anbietern von Elektrokleinstfahrzeugen
Vorlage
613/302/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Seit der im Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind E-Tretroller im Straßenverkehr zugelassen. Die Verordnung sieht jedoch aktuell keine Regulierungsmöglichkeiten für Städte und Kommunen im Umgang mit E-Tretroller-Sharing-Anbietern vor. Das Abstellen und Vermieten von E-Tretroller wird als Nicht-Genehmigungspflichtiger Gemeingebrauch auf öffentlichem Grund eingestuft, sodass bislang eine rechtliche Grundlage zur Regulierung fehlt. 

Mehrere Anbieter von Elektrokleinstfahrzeugen werden am 01. März 2020 den Betrieb in Erlangen aufnehmen, mit maximal 150 Fahrzeugen pro Anbieter. Die einzige Möglichkeit das Angebot zu steuern, ist ein freiwilliger Kooperationsvertrag der dazu beitragen soll, verwaltungsseitig die verkehrlichen Auswirkungen dieser neuen Verkehrsart konzeptionell und regulatorisch zu begleiten und mit geeigneten Maßnahmen zu fördern (vgl. 613/261/2019). Um eine möglichst umfassende Vereinbarung mit Regularien und Limitierungen zu erzielen, wurden im Vorfeld Abstimmungstermine mit der Polizei durchgeführt, die ihre Empfehlungen und Erfahrungen in der Vereinbarung integrierten. Unter Einbezug der durch den Deutschen Städtetag zur Verfügung gestellten Informationen wurde ein „Best Of“ der Vereinbarungen formuliert. Die Eckpunkte (Anlage 1) werden auf der Webseite der Stadt Erlangen veröffentlicht.


Anlagen: Anlage 1 - Eckpunkte des Kooperationsvertrags

                Anlage 2 – Betriebsgebiet