Betreff
Neuerlass der Verordnung für die Volksfeste in der Stadt Erlangen (Volksfestverordnung)
Vorlage
30/128/2020
Aktenzeichen
III/30; III/33
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung der Stadt Erlangen über Volksfeste (Volksfestverordnung) wird in Abänderung von Ziff. 2 des Stadtratsbeschlusses vom 16.01.2020 (Vorlagennummer 30/120/2019/1) gemäß Anlage beschlossen.

 


Aufgrund eines Redaktionsversehens wurde dem oben genannten Beschluss eine fehlerhafte, weil unvollständige Entwurfsfassung als Anlage beigefügt. Die Volksfestverordnung ist jedoch noch nicht bekannt gemacht worden, so dass eine erstmalige Bekanntmachung in der hier vorliegenden Fassung erfolgen kann.

 

Ergänzt wurden gegenüber der bereits beschlossenen Fassung folgende Regelungen:

 

1. § 2 Abs. 2: „Die Wirtinnen und Wirte oder deren benannte Stellvertretungen haben darauf zu achten, dass die Ein- und Ausgänge und insbesondere die Notausgänge innerhalb der Zelte bzw. Gaststättenbetriebe freibleiben.“

Begründung:

Am Kirchweihbetrieb nehmen oftmals anliegende Gaststätten teil, in denen es durch Festbetrieb zu erhöhten Besucherzahlen und geändertem Betriebsablauf (z.B. Veranstaltungen im Rahmen der Brauchtumspflege) kommt.  Durch die Regelung soll sichergestellt sein, dass während des Festbetriebs jederzeit Rettungs- und Fluchtwege frei sind.

 

2. § 5 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4: „für Anliegerverkehr“ bzw. „für Verkehr im Rahmen der Brauchtumspflege (z. B. Umzüge)“.

Begründung:

Nr. 3: Die Stadtteilkirchweihen finden teilweise auf öffentlichen Straßen mit mehreren Anliegern und Gaststätten statt (z.B. Stadtteilkirchweih Hüttendorf). Die Regelung soll sicherstellen, dass Anwohnern die Zufahrt zu ihrem Anwesen während der Betriebszeiten möglich bleibt. Weiterhin soll die Belieferung der anliegenden Gaststätten möglich sein.

Nr. 4: Das jeweilige Festgelände wird teilweise im Rahmen der Brauchtumspflege befahren, z.B. Transport des Kirchweihbaumes oder bei Umzügen. Die Regelung soll sicherstellen, dass das Festgelände zu diesen Zwecken weiterhin befahren werden kann.

 

Klimaschutz:

     

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

        nein

 

 

 


Anlage:        Verordnung der Stadt Erlangen über Volksfeste (Volksfestverordnung), Entwurf vom
                     04.02.2020