Die
seit Oktober 2016 nach und nach eingeführten Stadtteilbeiräte haben keine
eigene Satzung und arbeiteten bisher analog der Satzung für die Ortsbeiräte. Es
wurde zugesagt, dass nach einer Einführungszeit die gemeinsame Satzung für
Orts- und Stadteilbeiräte rechtzeitig vor der neuen Amtszeit erlassen wird.
Aus
diesem Grund schlägt die Verwaltung einen Neuerlass und dabei folgende
Änderungen zu der bisherigen Satzung für Ortsbeiräte vor:
·
Die Stadtteilbeiräte werden integriert, dazu
kommen auch Änderungen in der Anzahl der Mitglieder der Beiräte und der
stellvertretenden Vorsitzenden
· Es besteht nun die Möglichkeit eine Geschäftsordnung für einzelne Beiräte zu beschließen. Das Bürgermeister- und Presseamt wird bis zum Beginn der neuen Amtszeit eine „Mustergeschäftsordnung“ zu entwerfen, die dann von jedem Beirat diskutiert, abgeändert und beschlossen werden kann. Es handelt sich hierbei um ein Ergebnis aus einem Treffen aller Beiräte.
·
§ 3 wird neu strukturiert. Der bisherige Absatz
2 wird in zwei Absätze aufgeteilt.
Abs. 3 (neu) ist klarer formuliert. Damit wird auch ausgedrückt, dass die Sitze
immer nach demselben Verfahren (ab 2020 St. Lague/Schepers) wie bei der
Kommunalwahl verteilt werden.
In Abs. 6 (neu) wird festgelegt, dass alle Ersatzpersonen die
Sitzungsunterlagen für jede Sitzung erhalten.
Nicht
in die Satzung aufgenommen wurde eine Änderung der Amtszeit. Eine Amtszeit, die
nicht parallel mit der Amtszeit des Stadtrats läuft, wird als nicht zielführend
angesehen. Falls einzelne Mitglieder während der laufenden Amtszeit ausscheiden
möchten, besteht die Möglichkeit des Rücktritts und der Nachbesetzung mit der
Ersatzperson oder der Benennung neuer Personen durch die betroffene Fraktion
oder Wählergruppe.
Die
Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Wahlergebnis der Kommunalwahl.
Der Entwurf der Satzung wurde in die Sitzung des Ältestenrats am 27.11.2019 eingebracht, diskutiert und empfohlen. Die Anregung zur Änderung des § 3 Abs. 6 wurde in den Entwurf der Satzung übernommen (siehe oben). Weitere Anregungen aus der Diskussion beziehen sich auf die mögliche Geschäftsordnung der Beiräte und können nicht in die Satzung übernommen werden.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf der Satzung für Orts- und Stadtteilbeiräte
der Stadt
Erlangen, Stand
27.01.2020.
Anlage 2: Synoptische Darstellung