Betreff
Erlass der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte
Vorlage
30/126/2020
Aktenzeichen
III/30; OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte (Entwurf vom 27.01.2020, Anlage 1) wird beschlossen.

 


Die seit Oktober 2016 nach und nach eingeführten Stadtteilbeiräte haben keine eigene Satzung und arbeiteten bisher analog der Satzung für die Ortsbeiräte. Es wurde zugesagt, dass nach einer Einführungszeit die gemeinsame Satzung für Orts- und Stadteilbeiräte rechtzeitig vor der neuen Amtszeit erlassen wird.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung einen Neuerlass und dabei folgende Änderungen zu der bisherigen Satzung für Ortsbeiräte vor:

 

·         Die Stadtteilbeiräte werden integriert, dazu kommen auch Änderungen in der Anzahl der Mitglieder der Beiräte und der stellvertretenden Vorsitzenden

·         Es besteht nun die Möglichkeit eine Geschäftsordnung für einzelne Beiräte zu beschließen. Das Bürgermeister- und Presseamt wird bis zum Beginn der neuen Amtszeit eine „Mustergeschäftsordnung“ zu entwerfen, die dann von jedem Beirat diskutiert, abgeändert und beschlossen werden kann. Es handelt sich hierbei um ein Ergebnis aus einem Treffen aller Beiräte.

·         § 3 wird neu strukturiert. Der bisherige Absatz 2 wird in zwei Absätze aufgeteilt.
Abs. 3 (neu) ist klarer formuliert. Damit wird auch ausgedrückt, dass die Sitze immer nach demselben Verfahren (ab 2020 St. Lague/Schepers) wie bei der Kommunalwahl verteilt werden.
In Abs. 6 (neu) wird festgelegt, dass alle Ersatzpersonen die Sitzungsunterlagen für jede Sitzung erhalten.

 

Nicht in die Satzung aufgenommen wurde eine Änderung der Amtszeit. Eine Amtszeit, die nicht parallel mit der Amtszeit des Stadtrats läuft, wird als nicht zielführend angesehen. Falls einzelne Mitglieder während der laufenden Amtszeit ausscheiden möchten, besteht die Möglichkeit des Rücktritts und der Nachbesetzung mit der Ersatzperson oder der Benennung neuer Personen durch die betroffene Fraktion oder Wählergruppe.

Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Wahlergebnis der Kommunalwahl.

Der Entwurf der Satzung wurde in die Sitzung des Ältestenrats am 27.11.2019 eingebracht, diskutiert und empfohlen. Die Anregung zur Änderung des § 3 Abs. 6 wurde in den Entwurf der Satzung übernommen (siehe oben). Weitere Anregungen aus der Diskussion beziehen sich auf die mögliche Geschäftsordnung der Beiräte und können nicht in die Satzung übernommen werden.

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X nein

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Satzung für Orts- und Stadtteilbeiräte der Stadt
                Erlangen, Stand 27.01.2020.

                        Anlage 2: Synoptische Darstellung