hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2020 (II. Halbjahr) gemäß DA Bau
mit Sachstandsbericht Programm 2019 - 2020 (I. Halbjahr)
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Deckenerneuerungsprogramm 2020 (II. Halbjahr) gemäß DA Bau und nimmt den Sachstandsbericht zum Programm des I. Halbjahres 2020 zur Kenntnis.
Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2020 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege sowie Verbesserung von Radwegen zur Steigerung der Attraktivität.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Deckenerneuerungsmaßnahmen im II. Halbjahr 2020 gemäß DA Bau.
1.
Allgemeines:
In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen und Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.
Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs gemäß HFPA-Beschluss vom 04.12.2019 beschlossene und bereits beauftragte Leistungen (Ausbau unebene Pflasterdecke und Einbau neuer Asphaltoberbau) berücksichtigt.
2.
Maßnahmen
Programm 2019-2020 (I. Halbjahr, bereits beschlossene und beauftragte
Leistungen):
Entsprechend der im Stadtrat vom 29.05.2019 beschlossenen Vergabe konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2019 insgesamt ca. 16.500 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 850.000,- € in einen mittelfristig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.
Die restlichen Maßnahmen gemäß o.g. Vergabe (Fürther Straße Süd, Weinstraße, Luitpoldstraße West) werden im II. Quartal 2020 mit ca. 12.500 m² Straßenfläche und mit einem Kostenaufwand von ca. 750.000,- € durchgeführt. Darin enthalten sind ca. 4.300 m² Straßenfläche an der Weinstraße (Westlicher Auf-/Abfahrtsast Bundesstraße B4), die, unter Ausnutzung von Synergieeffekten, für das Staatliche Bauamt Nürnberg gegen Verrechnung mit erneuert werden.
Weitere Abstimmung mit Amt 61 im Zuge der Ausschreibung ergab einen zusätzlichen Bedarf zur Verbesserung der Geh- und Radwegeführung im Bereich der Mönaustraße. Eine hierfür benötigte Entwurfsplanung wird erstellt und dann gemäß DA-Bau gesondert beschlossen. Die gemäß o.g. Vergabe vorgesehene Fahrbahndeckenerneuerung in der Mönaustraße, und aus Synergieeffekten auch in der Häuslinger Straße mit ca. 4.400 m² Straßenfläche und einem Kostenaufwand von ca. 250.000,- € muss daher zurückgestellt werden.
Als Ersatzmaßnahme wird hierfür die im Programm 2020
(Abschnitt II) aufgeführte Gebbertstraße zw. Anton-Bruckner-Straße und Am
Röthelheim herangezogen. Dabei wird ein innovatives, neu entwickeltes und
patentiertes, Abstreumaterial aufgebracht, welches gemäß Hersteller die Schadstoffbelastung durch
Stickstoffdioxid in der Umgebungsluft reduziert.
Der Einsatz dieses Produktes versetzt die Verwaltung die Lage,
eigene Erfahrungen mit diesem neuartigen Abstreumaterial zu sammeln und für
künftige Einsätze zu bewerten.
Es wurden/werden dabei Deckenerneuerungen gemäß BWA-Beschluss in
Straßenabschnitten bzw. in den Straßen
- Alte Mönaustraße (abgeschlossen)
- Drausnickstraße Ost (abgeschlossen)
- Schuhstraße (abgeschlossen)
- Wenzelstraße (angeschlossen)
- Alfred-Mehl-Straße (abgeschlossen)
- Webichgasse (abgeschlossen)
- Fürther Straße (I. Halbjahr 2020)
- Weinstraße (I. Halbjahr 2020)
- Luitpoldstraße (Abschnitt I, I. Halbjahr 2020)
durchgeführt.
Der Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2019-2020 (I. Halbjahr) mit
Umgestaltung einer Busbucht, Belagserneuerung von Geh - Radwegen sowie
Neuordnung der Straßenentwässerung beträgt ca. 1,85 Mio. €
3.
Maßnahmen
2020 (II. Halbjahr), neu zu beschließende Leistungen:
Hinsichtlich der Vielzahl an Schadensmeldungen aus den turnusmäßigen internen Straßen- und Wegekontrollen und zur Verbesserung der Belange des Radverkehrs beabsichtigt Amt 66 die Deckschicht der folgenden Wege im zweiten Halbjahr 2020 zu erneuern.
Radwege |
|||
Weg |
von - bis |
Fläche (m²) |
Kosten |
Steinforstgraben Adenauerring Am Europakanal (Anlage 1) |
In der Reuth – Unterführung
Am Europa-/RMD-Kanal Rampe Anschluss
Steinforstgraben |
3.700 1.450 1.200 |
330.000 € 130.000 € 110.000 € |
Am See An den Seelöchern Verbindungsweg (Anlage 2) |
Zugang DJK-Sportanlagen Süd Zugang DJK-Sportanlagen Süd
– Verbindungsweg Parkplatz Schulzentrum West An den Seelöchern – Parkplatz
Schulzentrum West |
300 1.000 800 |
20.000 € 45.000 € 50.000 € |
Wiesenweg Verbindungsweg Am See (Anlage 3) |
Steg über Alterlanger See –
Alterlanger Straße Wiesenweg – Am See Wiesenweg – Zufahrt
DJK-Sportanlagen Nord |
850 100 600 |
50.000 € 4.000 € 36.000 € |
Verbindungswege (Anlage 4) |
Egelanger
– Werkersteg Rampe
Werkersteg – Werker Werker
– Unterführung BAB A73 |
1.000 150 300 |
60.000 € 7.000 € 18.000 € |
Sieglitzhofer Steg Am Schwabachgrund (Anlage 5) |
Ritzerstraße – Steg über
die Schwabach Drausnickstraße - Schwabach |
1.000 250 |
60.000 € 10.000 € |
Schronfeldsteg (Anlage 6) |
Schronfeld – Steg über die
Schwabach Steg über die Schwabach –
Wendeanlage Löhestraße |
650 250 |
30.000 € 15.000 € |
Umfang Wege |
13.600 |
975.000 € |
Weiterhin ist aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig, letztmalig im Jahre 2017, auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt in folgenden Straßenabschnitten Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.
Fahrbahnen |
|||
Straße |
von - bis |
Fläche (m²) |
Kosten |
Gebbertstraße (Anlage 7) |
zw. Anton-Bruckner-Straße
und Am Röthelheim |
3.500 |
250.000 € |
Nägelsbachstraße (Anlage 8) |
zw. Sedanstraße und
Franckestraße |
3.300 |
180.000 € |
Luitpoldstraße (Anlage 9) |
zw. Gebbertstraße und
Hartmannstraße |
2.250 |
120.000 € |
Zeppelinstraße (Anlage 10) |
zw.
Werner-von-Siemens-Straße und Schenkstraße |
2.300 |
125.000 € |
Umfang Straßen |
11.350 |
675.000 € |
Gesamtaufwand Radwege und Fahrbahnen gerundet ca. |
|
1.650.000 € |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau sowie den Straßenentwässerungseinrichtungen (u.a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- € auszuführen.
Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.
Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.
Nach Abwägung aller Kriterien kommt man zum Ergebnis, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten – fehlender Fahrbahnaufbau, Kreuzungsbereiche(primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.
Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt bis jetzt mit den bisher eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelägen überwiegend negative bautechnische Erfahrungen gemacht hat.
Der vorgesehene Gesamtaufwand Deckensanierung 2020 (II. Halbjahr)
beträgt somit:
ca. 1,70 Mio. €.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Wege durch Ausbau der verbrauchten Pflasterdecke, Profilausgleich in ungebundener Bauweise und Einbau eines 2-schichtigen Asphaltoberbaus.
Die Erneuerung der Fahrbahnen erfolgt mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.
Hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklungen wurden vor allem die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits bekannten weiteren Baumaßnahmen Dritter im Stadtgebiet (Bahn, Autobahndirektion Nordbayern, Staatliches Bauamt Nürnberg, Siemens-Campus usw.) in den Abstimmungsprozess hinsichtlich Auswirkungen auf die Verkehrsabläufe mit einbezogen. Es sind keine Überlagerungen oder eine Verschlechterung des derzeit absehbaren Verkehrsgeschehens zu erwarten.
Im Zuge der weiteren Projektvorbereitung wird die AG Rad entsprechend informiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
Begründungen:
Positive Auswirkung: Durch rechtzeitig durchgeführte Instandhaltungen
wird die Lebensdauer der Verkehrsinfrastruktur verlängert und eine nachhaltige
Ressourcennutzung gewährleistet. Weiterhin werden kleinflächige
Schadensbeseitigungen mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen
vermieden. Reduzierung der Schadstoffbelastung
in der Umgebungsluft durch dauerhafte Bindung von Stickstoffdioxid im
Abstreumaterial (Test neuartiger Materialien).
Negative Auswirkung: Herstellung und Einbau von
Asphaltschichten verursacht, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit allerdings
alternativlos, CO2-Emissionen
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
450.000,- € |
bei IPNr.: 541.841 und 541.8411 |
Sachkosten: |
1.250.000,- € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. IvP-Nr. 541.841 und 541.8411
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
28.01.2020, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Anlage 1 – 10 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckschichterneuerung)