Betreff
Erhaltung von Straßen und Wegen - Bedarfsplan Deckenerneuerungen;
hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2020 (II. Halbjahr) gemäß DA Bau
mit Sachstandsbericht Programm 2019 - 2020 (I. Halbjahr)
Vorlage
66/361/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

 

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Deckenerneuerungsprogramm 2020 (II. Halbjahr) gemäß DA Bau und nimmt den Sachstandsbericht zum Programm des I. Halbjahres 2020 zur Kenntnis.

Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2020 durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege sowie Verbesserung von Radwegen zur Steigerung der Attraktivität.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Deckenerneuerungsmaßnahmen im II. Halbjahr 2020 gemäß DA Bau.

 

1.    Allgemeines:

In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen und Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.

Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs gemäß HFPA-Beschluss vom 04.12.2019 beschlossene und bereits beauftragte Leistungen (Ausbau unebene Pflasterdecke und Einbau neuer Asphaltoberbau) berücksichtigt.

 

2.    Maßnahmen Programm 2019-2020 (I. Halbjahr, bereits beschlossene und beauftragte
Leistungen):

Entsprechend der im Stadtrat vom 29.05.2019 beschlossenen Vergabe konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2019 insgesamt ca. 16.500 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 850.000,- € in einen mittelfristig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.

Die restlichen Maßnahmen gemäß o.g. Vergabe (Fürther Straße Süd, Weinstraße, Luitpoldstraße West) werden im II. Quartal 2020 mit ca. 12.500 m² Straßenfläche und mit einem Kostenaufwand von ca. 750.000,- € durchgeführt. Darin enthalten sind ca. 4.300 m² Straßenfläche an der Weinstraße (Westlicher Auf-/Abfahrtsast Bundesstraße B4), die, unter Ausnutzung von Synergieeffekten, für das Staatliche Bauamt Nürnberg gegen Verrechnung mit erneuert werden.

Weitere Abstimmung mit Amt 61 im Zuge der Ausschreibung ergab einen zusätzlichen Bedarf zur Verbesserung der Geh- und Radwegeführung im Bereich der Mönaustraße. Eine hierfür benötigte Entwurfsplanung wird erstellt und dann gemäß DA-Bau gesondert beschlossen. Die gemäß o.g. Vergabe vorgesehene Fahrbahndeckenerneuerung in der Mönaustraße, und aus Synergieeffekten auch in der Häuslinger Straße mit ca. 4.400 m² Straßenfläche und einem Kostenaufwand von ca. 250.000,- € muss daher zurückgestellt werden.

Als Ersatzmaßnahme wird hierfür die im Programm 2020 (Abschnitt II) aufgeführte Gebbertstraße zw. Anton-Bruckner-Straße und Am Röthelheim herangezogen. Dabei wird ein innovatives, neu entwickeltes und patentiertes, Abstreumaterial aufgebracht, welches gemäß Hersteller die Schadstoffbelastung durch Stickstoffdioxid in der Umgebungsluft reduziert.
Der Einsatz dieses Produktes versetzt die Verwaltung die Lage, eigene Erfahrungen mit diesem neuartigen Abstreumaterial zu sammeln und für künftige Einsätze zu bewerten.
Es wurden/werden dabei Deckenerneuerungen gemäß BWA-Beschluss in Straßenabschnitten bzw. in den Straßen

 

- Alte Mönaustraße (abgeschlossen)

- Drausnickstraße Ost (abgeschlossen)

- Schuhstraße (abgeschlossen)

- Wenzelstraße (angeschlossen)

- Alfred-Mehl-Straße (abgeschlossen)

- Webichgasse (abgeschlossen)

- Fürther Straße (I. Halbjahr 2020)

- Weinstraße (I. Halbjahr 2020)

- Luitpoldstraße (Abschnitt I, I. Halbjahr 2020)

 

durchgeführt.

 

Der Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2019-2020 (I. Halbjahr) mit Umgestaltung einer Busbucht, Belagserneuerung von Geh - Radwegen sowie Neuordnung der Straßenentwässerung beträgt ca. 1,85 Mio. €

 

3.    Maßnahmen 2020 (II. Halbjahr), neu zu beschließende Leistungen:

Hinsichtlich der Vielzahl an Schadensmeldungen aus den turnusmäßigen internen Straßen- und Wegekontrollen und zur Verbesserung der Belange des Radverkehrs beabsichtigt Amt 66 die Deckschicht der folgenden Wege im zweiten Halbjahr 2020 zu erneuern.

 

Radwege

Weg

von - bis

Fläche (m²)

Kosten

Steinforstgraben

 

Adenauerring

Am Europakanal

(Anlage 1)

In der Reuth – Unterführung Am Europa-/RMD-Kanal
Odenwaldallee – Steinforstgraben

Rampe Anschluss Steinforstgraben

3.700

 

1.450

1.200

330.000 €

 

130.000 €

110.000 €

Am See

An den Seelöchern

 

Verbindungsweg

(Anlage 2)

Zugang DJK-Sportanlagen Süd

Zugang DJK-Sportanlagen Süd – Verbindungsweg Parkplatz Schulzentrum West

An den Seelöchern – Parkplatz Schulzentrum West

300

1.000

 

800

20.000 €

45.000 €

 

50.000 €

Wiesenweg

 

Verbindungsweg

Am See

(Anlage 3)

Steg über Alterlanger See – Alterlanger Straße

Wiesenweg – Am See

Wiesenweg – Zufahrt DJK-Sportanlagen Nord

850

 

100

600

50.000 €

 

4.000 €

36.000 €

Verbindungswege

(Anlage 4)

Egelanger – Werkersteg

Rampe Werkersteg – Werker

Werker – Unterführung BAB A73

1.000

150

300

60.000 €

7.000 €

18.000 €

Sieglitzhofer Steg

Am Schwabachgrund

(Anlage 5)

Ritzerstraße – Steg über die Schwabach

Drausnickstraße - Schwabach

1.000

250

60.000 €

10.000 €

Schronfeldsteg

(Anlage 6)

Schronfeld – Steg über die Schwabach

Steg über die Schwabach – Wendeanlage Löhestraße

650

250

30.000 €

15.000 €

Umfang Wege

13.600

975.000 €

 

Weiterhin ist aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig, letztmalig im Jahre 2017, auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt in folgenden Straßenabschnitten Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

 

 Fahrbahnen

Straße

von - bis

Fläche (m²)

Kosten

Gebbertstraße

(Anlage 7)

zw. Anton-Bruckner-Straße und Am Röthelheim

3.500

250.000 €

Nägelsbachstraße

(Anlage 8)

zw. Sedanstraße und Franckestraße

3.300

180.000 €

Luitpoldstraße
(Abschnitt II)

(Anlage 9)

zw. Gebbertstraße und Hartmannstraße

2.250

120.000 €

Zeppelinstraße

(Anlage 10)

zw. Werner-von-Siemens-Straße und Schenkstraße

2.300

125.000 €

Umfang Straßen

11.350

675.000 €

 

 

Gesamtaufwand Radwege und Fahrbahnen gerundet ca.

 

 

 

1.650.000 €

 

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau sowie den Straßenentwässerungseinrichtungen (u.a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- € auszuführen.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.

Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.

Nach Abwägung aller Kriterien kommt man zum Ergebnis, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeit- und Dauerhaftigkeitserfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten – fehlender Fahrbahnaufbau, Kreuzungsbereiche(primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.

Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass das Tiefbauamt bis jetzt mit den bisher eingebauten lärmoptimierten Fahrbahnbelägen überwiegend negative bautechnische Erfahrungen gemacht hat.

Der vorgesehene Gesamtaufwand Deckensanierung 2020 (II. Halbjahr) beträgt somit:

ca. 1,70 Mio. €.

 

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Wege durch Ausbau der verbrauchten Pflasterdecke, Profilausgleich in ungebundener Bauweise und Einbau eines 2-schichtigen Asphaltoberbaus.

Die Erneuerung der Fahrbahnen erfolgt mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.

Hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklungen wurden vor allem die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits bekannten weiteren Baumaßnahmen Dritter im Stadtgebiet (Bahn, Autobahndirektion Nordbayern, Staatliches Bauamt Nürnberg, Siemens-Campus usw.) in den Abstimmungsprozess hinsichtlich Auswirkungen auf die Verkehrsabläufe mit einbezogen. Es sind keine Überlagerungen oder eine Verschlechterung des derzeit absehbaren Verkehrsgeschehens zu erwarten.

Im Zuge der weiteren Projektvorbereitung wird die AG Rad entsprechend informiert.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

Begründungen:

Positive Auswirkung: Durch rechtzeitig durchgeführte Instandhaltungen wird die Lebensdauer der Verkehrsinfrastruktur verlängert und eine nachhaltige Ressourcennutzung gewährleistet. Weiterhin werden kleinflächige Schadensbeseitigungen mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen vermieden. Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Umgebungsluft durch dauerhafte Bindung von Stickstoffdioxid im Abstreumaterial (Test neuartiger Materialien).

Negative Auswirkung: Herstellung und Einbau von Asphaltschichten verursacht, zur Erhaltung der Verkehrssicherheit allerdings alternativlos, CO2-Emissionen

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

   450.000,- €

bei IPNr.: 541.841 und 541.8411

Sachkosten:

1.250.000,- €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. IvP-Nr. 541.841 und 541.8411

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                   28.01.2020, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1 – 10 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckschichterneuerung)