Betreff
Antrag 265 Stadtteilbeirat Büchenbach
Vorlage
52/248/2020
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Antrag 265 des Stadtteilbeirats Büchenbach “Weiterführende Maßnahmen zur Sportentwicklungsplanung in Büchenbach“ ist damit bearbeitet.


I.          Auf den schriftlichen Antrag vom 04.10.19 des Stadtteilbeirats Büchenbach wird eingegangen und die genannten Punkte 1-6 erklärt und erläutert:

 

1. Auflistung der Maßnahmen, welche seitens der Stadt seit unserem letzten Antrag zur Sportentwicklung vom 27.08.2018 umgesetzt wurden bzw. sich in Umsetzung befinden.

 

1.1  Es wurde vom 19. August 2019 bis 3. November 2019 zweimal wöchentlich ein offenes Bewegungsangebot im Freien für alle interessierten Bürger*innen im Stadtwesten angeboten. Leider wurde dieses Angebot nicht im erhofften Maße angenommen und konnte dann u.a. wegen fehlender räumlicher Kapazitäten nicht weitergeführt werden.

1.2  Unterstützung des Bürgertreffs „Die Scheune“ bei der Umsetzung des Projekts „Bewegter Stadtteil“. Neuauflage des Projekts ist für 2020 geplant.

1.3   Koordinierung und Mittlertätigkeit zum Thema Vereinssport auf dem Gelände der Heinrich-Kirchner-Schule.

1.4  Versuch der Einbindung des Erlanger Westens in die Yomotion-Veranstaltung (Yogawoche). Die Einbindung des Stadtwestens war den Veranstaltern aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Für Yogaangebote fehlen, gerade bei schlechter Witterung, Räumlichkeiten zur Umsetzung.

 

2. Die zur Verfügung stehenden Arbeitsstunden für dieses Projekt sollen im Sportamt wieder erhöht werden.

 

Für die personellen Kapazitäten im Bereich Sportentwicklungsplanung im Sportamt ist für den Stellenplan 2020 eine halbe Planstelle beantragt worden.

 

3. Das Sportamt soll die geforderte Bedarfsanalyse für Büchenbach zeitnah so durchführen, dass sie den Anforderungen vom Stadtplanungsamt entspricht. Falls interne Kapazitäten fehlen, soll das Budget für einen externen Dienstleister zur Durchführung dieser Analyse bereitgestellt werden.

 

Zu diesem Vorhaben wurden bis zum Jahresende 2019 zwei interne Sitzungen (Sportamt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Amt für Soziokultur, Koordinationsstelle Bürgerschaftliches Engagement) einberufen, um das Vorgehen der weiteren Bedarfsermittlung zu besprechen. Ergebnis dieser Sitzungen ist, die Sportbedarfe mittels eines Fragebogens um die zu befragenden Zielgruppen zu erweitern. Hierzu werden u.a. die entsprechenden Institutionen und Einrichtungen im Stadtwesten einbezogen und darüber hinaus auch noch Ergebnisse des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK - Soziale Stadt Büchenbach Nord 2030) übernommen, sowie geplante Strukturen der Bürgerbefragungen vor Ort genutzt. Eine Durchführung der erweiterten Sportbedarfsanalyse durch einen externen Dienstleister ist nicht geplant. Die Arbeitsgruppe „Sport im Westen“ soll erst nach Erfassung der ausstehenden repräsentativen Befragungen wieder einberufen werden. Ein Termin wird festgelegt, sobald die Bedarfszahlen ergänzt sind.

 

4. Beim anstehenden städteplanerischen Ideenwettbewerb zur südlichen Fläche vom Baugebiet 413 soll die Sportentwicklung besonders berücksichtigt werden. Hierzu soll das Sportamt sowie Vertreter der Erlanger Vereine einen festen Platz im Entscheidungsgremium zum Ideenwettbewerb haben.

 

Hinsichtlich des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das Baugebiet 413 fand am 29.01.2020 ein verwaltungsinterner Abstimmungsprozess unter Einbindung des Sportamtes statt. Hierbei können notwendige Ergänzungen zum Entwurf der Wettbewerbsaufgabe eingebracht werden.

 

5. Als kurzfristige Maßnahme soll der Sportplatz und die Sporthalle der Heinrich-Kirchner-Schule stärker für den Vereinssport geöffnet werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein perfekt ausgebautes Sportgelände durch Vereine nicht uneingeschränkt genutzt werden kann.

 

Zu diesem Thema gab es Ende September 2019 einen Ortstermin auf der besagten Sportanlage mit der Schulleitung der Heinrich-Kirchner-Schule, Abteilung Stadtgrün, einem Vertreter des TV 48 Erlangen und dem Sportamt. Bei diesem Termin war auch der Verantwortliche der Sportplatzpflege vor Ort und hat darauf hingewiesen, dass der Rasen jährlich ausgebessert wird und für eine Regeneration bei aktueller Sportbelegung bereits jährlich gesperrt werden muss. Die Überlegung einer Öffnung der Sportanlage für die Allgemeinheit gestaltet sich demnach v.a. für den Rasenteil schwierig. Eine Überlegung des Sportamts, zumindest den Hartplatz (Basketballfeld) zu öffnen, besteht darüber hinaus noch immer. Hierbei wäre es allerdings von Vorteil, eine Spielgruppe mit Verantwortlichen zu benennen, die diese Anlage nutzen und hier den Überblick behalten.

 

6. Die Stadt soll prüfen, wo in Büchenbach mögliche Flächen für die Sportentwicklung zur Verfügung stehen und ggf. mit den Eigentümern zeitnah Gespräche zum Erwerb aufnehmen. Insbesondere die Situation bezüglich der geplanten Sportanlage an der Kernbergstraße, welche bereits seit 30 Jahren im Flächennutzungsplan als „Sportfläche“ verzeichnet ist, soll untersucht werden.

 

Die im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 dargestellten Sportflächen westlich der Kernbergstraße / nördlich des Adenauerrings basieren auf Überlegungen und Bedarfen, die im Rahmen der Sportentwicklungsplanung in den 1980er bzw. 1990er Jahren erarbeitet wurden. Diese wären im Kontext der Vorbereitenden Untersuchungen für Erlangen West III überprüft und modifiziert worden. Aufgrund des Bürgerentscheides wurden die vorbereitenden Untersuchungen eingestellt.

Darüber hinaus ist die Ermittlung des qualitativen und quantitativen Bedarfs von Sportflächen Gegenstand des Sportentwicklungsplans. Im Weiteren ist dieser mit der städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung bzgl. Lage, Erschließung und sonstiger Kriterien abzustimmen, wobei hier die Grundstücksverfügbarkeit auch ein Kriterium ist.

Im Hinblick auf eine mögliche Realisierung einer Sportanlage wäre dann neben den zu schaffenden bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen - d.h. Änderung FNP und ggf. Aufstellung eines Bebauungsplans - auch der erforderliche Grunderwerb zu tätigen.


Anlagen:        Antrag 265 Stadtteilbeirat Büchenbach