1. Die Verwaltung wird nicht mit einer Erweiterung von BIK
Klassen für ältere Geflüchtete (21-30 Jahre) – sowohl Anerkannte als auch im
Asylverfahren befindliche - für das Schuljahr 2019/20 beauftragt.
2. Der Dringlichkeitsantrag der Erlanger Linken Nr. 144/2019 vom 25.09.2019 ist hiermit bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
Die GGFA hat keinen Einfluss darauf wer an einer schulischen
Veranstaltung teilnimmt. Die GGFA ist Kooperationspartner der Schule. Die
Entscheidung, wer an der Beschulung einer BIK teilnimmt oder nicht, liegt bei
der Schule.
Aus fachlicher Sicht der GGFA ist es darüber hinaus nicht zielführend, die Zielgruppe der über 21-Jährigen ohne verwertbaren Schulabschluss in den BIK-Klassen der Berufsschule zu beschulen, in denen überwiegend jugendliche, teilweise pubertierende Schüler*innen aus den Mittelschulen beschult werden. Für die im Antrag genannte Zielgruppe müsste ein eigenes, eher erwachsenenpädagogisch ausgerichtetes Konzept erstellt werden. So eine Konzeption kann nicht an einer Berufsschule umgesetzt werden. Die dem Antrag zu Grunde liegende Problematik tritt zudem nicht nur in Erlangen auf, sondern bundesweit. Die bisherigen Erfahrungen mit der im Antrag aufgeführten Zielgruppe lassen außerdem den Schluss zu, dass eine Vielzahl der genannten Personen nur in sehr wenigen Einzelfällen Interesse an einer schulischen Nachqualifizierung veräußert. Es ist zudem so, dass die schulische Vorerfahrung derjenigen, die nur wenige Schulbesuchsjahre in ihrer Bildungsbiografie vorweisen, nicht hinreichend ist. Je älter die Personen sind, desto problematischer wird es, einen Mittelschulabschluss in einer zweijährigen Beschulungsform, ähnlich der Berufsintegrationsklassen, zu erreichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die in den BIK vermittelten Kenntnisse dienen v.a. geflüchteten Jugendlichen zur Erreichung eines Bildungsniveaus, das dem des Mittelschulabschlusses entspricht. Älteren Geflüchteten kann auch die von der GGFA selbst vorgehaltene Maßnahme „Nachholen des Mittelschulabschlusses“ angeboten werden. Einzelne Teilnehmer sind tatsächlich bis zu 30 Jahren alt.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Antrag
Erlanger Linke 144-2019 vom 25.09.2019
Regelung BIK-Aufnahme Kultusministerielles Schreiben
Stellungnahme der Berufsschule
Stellungnahme des Ausländer- u. Integrationsbeirats