Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In einer der
Sitzungen des SGA des Vorjahres war gewünscht worden, zu den im Jobcenter
Erlangen Stadt, im Vergleich zum Landkreis ERH, niedrigeren Erstattungsquoten
der KdU ergänzend Stellung zu nehmen.
Nach
Eingabekorrekturen und der Erhöhung der anerkannten Höchstmieten für den
Bereich der Stadt Erlangen stieg die Quote der anerkannten Kosten der
Unterkunft insgesamt ab Juni 2019 auf 98,34%,
was einer Steigerung im Vergleich zu den Zahlen bis November 2018 von 1,99
Prozentpunkten entspricht. Damit liegt das JC Stadt Erlangen mittlerweile über
der Quote des JC Erlangen Land, das in der Zeit von Juni bis September 2019
durchschnittlich 96,95% der KdU
anerkannte.
Der Anteil der
anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) an den laufenden tatsächlichen KdU
betrug im Bereich des Jobcenters Stadt Erlangen in der Zeit von November 2017
bis einschließlich November 2018 durchschnittlich 96,35% und war damit geringer als im Jobcenter des Landkreises.
Zum 01.12.18 wurden
für das Stadtgebiet neue Mietobergrenzen eingeführt, die deutlich über den
bisherigen anerkannten Höchstmieten lagen. Hierdurch erhöhte sich der Anteil
der laufenden anerkannten KdU bis einschließlich Mai 2019 auf durchschnittlich 96,61%.
Dass die statistisch
ausgewiesene Differenz zwischen tatsächlicher und anerkannter KdU dennoch
weiterhin höher war als in vergleichbaren Jobcentern, liegt daran, dass bis
April 2019 die für viele Mieter vom Jobcenter direkt überwiesenen Stromkosten
bei den KdU unter der Rubrik „Betriebskosten“ elektronisch erfasst worden
waren, obwohl sie nicht zu den nach § 22 SGB II anzuerkennenden KdU gehören,
sondern bereits im Regelbedarf enthalten sind. Durch diese Erfassung wurde die
Statistik verfälscht.
Ab Mai 2019 korrigierte
das JC schrittweise diese Vorgehensweise in Bezug auf die anfallenden
Stromkosten und bereinigte die Eingaben zu den anfallenden KdU entsprechend.
Nunmehr werden im
Rahmen der KdU tatsächlich nur die in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis
entstehenden Kosten ausgewiesen, nicht jedoch die auf die Energieversorgung
anfallenden Anteile.
Der Anteil der
nicht anerkannten Betriebskosten reduzierte sich damit erheblich. Nach der
durchgeführten Korrektur liegt der Anteil der anerkannten Betriebskosten seit Juni
2019 bei durchschnittlich 96,98%, was einer Steigerung um 7,92 Prozentpunkte
entspricht.
Eine 100%ige
Anerkennung der Betriebskosten scheidet aus dem Grund aus, weil in diesen
Kosten teilweise auch Mietkosten für Kfz-Stellplätze oder Garagen enthalten
sind, die nur in Ausnahmefällen als Kosten der Unterkunft anzuerkennen sind.
Trotz der generell sehr hohen Mieten im Stadtgebiet Erlangen senkte das JC nur in Ausnahmefällen die Bedarfe für die reinen Unterkunftskosten (ohne Betriebs- und Heizkosten) auf die angemessene Höchstmiete ab. In der Zeit von November 2017 bis einschließlich November 2018 wurden durchschnittlich 97,92% der tatsächlich anfallenden Nettomietkosten als Bedarf anerkannt. Diese Quote konnte bis September 2019 auf durchschnittlich 98,34% gesteigert werden.