Betreff
Erstattungsquote der anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) im Vergleich zu den tatsächlich anfallenden KdU ab 12/18
Vorlage
55/052/2020
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In einer der Sitzungen des SGA des Vorjahres war gewünscht worden, zu den im Jobcenter Erlangen Stadt, im Vergleich zum Landkreis ERH, niedrigeren Erstattungsquoten der KdU ergänzend Stellung zu nehmen.

 

Nach Eingabekorrekturen und der Erhöhung der anerkannten Höchstmieten für den Bereich der Stadt Erlangen stieg die Quote der anerkannten Kosten der Unterkunft insgesamt ab Juni 2019 auf 98,34%, was einer Steigerung im Vergleich zu den Zahlen bis November 2018 von 1,99 Prozentpunkten entspricht. Damit liegt das JC Stadt Erlangen mittlerweile über der Quote des JC Erlangen Land, das in der Zeit von Juni bis September 2019 durchschnittlich 96,95% der KdU anerkannte.

 

Der Anteil der anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) an den laufenden tatsächlichen KdU betrug im Bereich des Jobcenters Stadt Erlangen in der Zeit von November 2017 bis einschließlich November 2018 durchschnittlich 96,35% und war damit geringer als im Jobcenter des Landkreises.

 

Zum 01.12.18 wurden für das Stadtgebiet neue Mietobergrenzen eingeführt, die deutlich über den bisherigen anerkannten Höchstmieten lagen. Hierdurch erhöhte sich der Anteil der laufenden anerkannten KdU bis einschließlich Mai 2019 auf durchschnittlich 96,61%.

 

Dass die statistisch ausgewiesene Differenz zwischen tatsächlicher und anerkannter KdU dennoch weiterhin höher war als in vergleichbaren Jobcentern, liegt daran, dass bis April 2019 die für viele Mieter vom Jobcenter direkt überwiesenen Stromkosten bei den KdU unter der Rubrik „Betriebskosten“ elektronisch erfasst worden waren, obwohl sie nicht zu den nach § 22 SGB II anzuerkennenden KdU gehören, sondern bereits im Regelbedarf enthalten sind. Durch diese Erfassung wurde die Statistik verfälscht.

 

Ab Mai 2019 korrigierte das JC schrittweise diese Vorgehensweise in Bezug auf die anfallenden Stromkosten und bereinigte die Eingaben zu den anfallenden KdU entsprechend.

Nunmehr werden im Rahmen der KdU tatsächlich nur die in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entstehenden Kosten ausgewiesen, nicht jedoch die auf die Energieversorgung anfallenden Anteile.

Der Anteil der nicht anerkannten Betriebskosten reduzierte sich damit erheblich. Nach der durchgeführten Korrektur liegt der Anteil der anerkannten Betriebskosten seit Juni 2019 bei durchschnittlich 96,98%, was einer Steigerung um 7,92 Prozentpunkte entspricht.

Eine 100%ige Anerkennung der Betriebskosten scheidet aus dem Grund aus, weil in diesen Kosten teilweise auch Mietkosten für Kfz-Stellplätze oder Garagen enthalten sind, die nur in Ausnahmefällen als Kosten der Unterkunft anzuerkennen sind.

Trotz der generell sehr hohen Mieten im Stadtgebiet Erlangen senkte das JC nur in Ausnahmefällen die Bedarfe für die reinen Unterkunftskosten (ohne Betriebs- und Heizkosten) auf die angemessene Höchstmiete ab. In der Zeit von November 2017 bis einschließlich November 2018 wurden durchschnittlich 97,92% der tatsächlich anfallenden Nettomietkosten als Bedarf anerkannt. Diese Quote konnte bis September 2019 auf durchschnittlich 98,34% gesteigert werden.