Betreff
Änderung der Richtlinien der städtischen Sportförderung
Vorlage
52/246/2020
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Richtlinien der städtischen Sportförderung werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen und im Anhang dargestellt geändert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit den Änderungen werden Förderobergrenzen und Bezeichnungen aktualisiert. Außerdem wurde auf eine geschlechtergerechte Sprache geachtet und erstmalig eine Präambel eingefügt.

Die Sportverwaltung hat im Dezember 2019 zweimal zu einem „Runden Tisch Sportförderung“ eingeladen und die nun vorgeschlagenen Änderungen zusammen mit dem Vorstand des Sportverbandes Erlangen e.V., den sportpolitischen Sprecher*innen der Stadtratsfraktionen und dem Vertreter des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. diskutiert und abgestimmt.

Neben deutlichen Verbesserungen bei der Förderung von Sportgroß- und Pflegegeräten werden die prozentualen Zuschusshöhen für allgemeine Bau- und Sanierungsmaßnahmen nun von 30 v.H. bis 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gestaffelt. Durch den Höchstfördersatz bei energetischen Sanierungen wird damit ein Steuerungselement für besonders klimafreundliche Projekte geschaffen.

Die Änderungen sollen ab 01.03.2020 wirksam werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Anlage sind die Änderungsvorschläge in fetter und kursiver Schrift kenntlich gemacht. Nicht mehr erforderliche Regelungen sind durchgestrichen.

 

3.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz: ja,

·         negativ:

Durch die erhöhten Förderungssätze bei allgemeinen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist mit gesteigerten Bauaktivitäten zu rechnen.

·         positiv:

Allerdings werden gerade energetische Sanierungen am stärksten gefördert, so dass mit der Umsetzung von zahlreichen klimaschonenden Modernisierungsmaßnahmen gerechnet werden kann.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Richtlinien der städtischen Sportförderung mit Änderungen