Die Richtlinien der städtischen Sportförderung werden wie von der Verwaltung vorgeschlagen und im Anhang dargestellt geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit
den Änderungen werden Förderobergrenzen und Bezeichnungen aktualisiert.
Außerdem wurde auf eine geschlechtergerechte Sprache geachtet und erstmalig
eine Präambel eingefügt.
Die
Sportverwaltung hat im Dezember 2019 zweimal zu einem „Runden Tisch
Sportförderung“ eingeladen und die nun vorgeschlagenen Änderungen zusammen mit
dem Vorstand des Sportverbandes Erlangen e.V., den sportpolitischen
Sprecher*innen der Stadtratsfraktionen und dem Vertreter des Bayerischen
Landes-Sportverbandes e.V. diskutiert und abgestimmt.
Neben
deutlichen Verbesserungen bei der Förderung von Sportgroß- und Pflegegeräten
werden die prozentualen Zuschusshöhen für allgemeine Bau- und Sanierungsmaßnahmen
nun von 30 v.H. bis 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gestaffelt.
Durch den Höchstfördersatz bei energetischen Sanierungen wird damit ein
Steuerungselement für besonders klimafreundliche Projekte geschaffen.
Die Änderungen sollen ab 01.03.2020 wirksam werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In
der Anlage sind die Änderungsvorschläge in fetter und kursiver Schrift
kenntlich gemacht. Nicht mehr erforderliche Regelungen sind durchgestrichen.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz: ja,
·
negativ:
Durch die erhöhten Förderungssätze bei allgemeinen Bau- und
Sanierungsmaßnahmen ist mit gesteigerten Bauaktivitäten zu rechnen.
·
positiv:
Allerdings werden gerade energetische Sanierungen am stärksten gefördert,
so dass mit der Umsetzung von zahlreichen klimaschonenden
Modernisierungsmaßnahmen gerechnet werden kann.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Richtlinien der städtischen Sportförderung mit Änderungen