Die Stadt Erlangen beabsichtigt,
sich auch in den Jahren 2021 und 2022 – vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Haushaltsberatungen – am Bundesprogramm „Demokratie leben“ beteiligen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Programm wurde im Mai 2015 gestartet und läuft in der zweiten
Förderperiode bis Ende 2024.
Die bundesweite Fördersumme für das Jahr 2020 beträgt insgesamt 115,5
Millionen Euro.
„Demokratie leben!“ ist ein zentraler Baustein der Strategie der
Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention.
Zielsetzung des Bundesprogramms: Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort bspw. durch innovative Beteiligungsansätze, Förderung des interkulturellen Zusammenlebens, Sensibilisierung und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
Zielgruppen des Bundesprogramms: insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Förderung der Erlanger „Partnerschaft
für Demokratie“ für 2020 durch die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel
in Höhe von 14.000,- € bei Amt 13 wurde vom HFPA am 17.7.2019 einstimmig
beschlossen. Die jährliche Fördersumme des Bundes beträgt 125.000 Euro.
Umsetzung des Programms: Gesamtsteuerung
durch Stadt Erlangen (13-3), pädagogisch-fachliche Betreuung durch
Stadtjugendring
Beschluss über Förderprojekte
durch: Begleitausschuss und Jugendforum. Insgesamt 19 bewilligte Projekte im
Jahr 2019.
Weitere Aktivitäten finanziert über den Topf
„Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit“
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Fortsetzung des Programms:
Die Fortführung des
Programms in Erlangen ist für 2020 bewilligt.
Aufgrund der geänderten Förderrichtlinie des
Bundesprogramms werden die lokalen Partnerschaften für Demokratie mit einer höheren
Fördersumme unterstützt (125.000 Euro statt zuvor 80.000 Euro).
Zugleich wird in der Förderrichtlinie eine
Erhöhung der Eigenmittel gefordert: Während bisher ein Eigenmittelanteil von
5,88% der Gesamtfördersumme von der Stadt Erlangen einzubringen war, ist dieser
nun auf 11,11 % gestiegen. Die Stadt
Erlangen muss deshalb einen Eigenanteil i. H. v. 13
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
Jährlich 14.000 € |
bei Sachkonto: 530101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
im Budget auf Kst/KTr/Sk 130390, 1110010, 530101
sind nicht vorhanden
Anlagen: