Betreff
Absichtserklärung zum Bundesprogramm „Demokratie leben“
Vorlage
13-3/043/2019
Aktenzeichen
OBM/13-3
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen beabsichtigt, sich auch in den Jahren 2021 und 2022 – vorbehaltlich der Zustimmung durch die Haushaltsberatungen – am Bundesprogramm „Demokratie leben“ beteiligen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Programm wurde im Mai 2015 gestartet und läuft in der zweiten Förderperiode bis Ende 2024.

Die bundesweite Fördersumme für das Jahr 2020 beträgt insgesamt 115,5 Millionen Euro.

„Demokratie leben!“ ist ein zentraler Baustein der Strategie der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Zielsetzung des Bundesprogramms: Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort bspw. durch innovative Beteiligungsansätze, Förderung des interkulturellen Zusammenlebens, Sensibilisierung und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

Zielgruppen des Bundesprogramms: insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Förderung der Erlanger „Partnerschaft für Demokratie“ für 2020 durch die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel in Höhe von 14.000,- €  bei Amt 13  wurde vom HFPA am 17.7.2019 einstimmig beschlossen. Die jährliche Fördersumme des Bundes beträgt 125.000 Euro.

Umsetzung des Programms: Gesamtsteuerung durch Stadt Erlangen (13-3), pädagogisch-fachliche Betreuung durch Stadtjugendring

Beschluss über Förderprojekte durch: Begleitausschuss und Jugendforum. Insgesamt 19 bewilligte Projekte im Jahr 2019.

Weitere Aktivitäten finanziert über den Topf „Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit“

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Fortsetzung des Programms:

          Die Fortführung des Programms in Erlangen ist für 2020 bewilligt.

Aufgrund der geänderten Förderrichtlinie des Bundesprogramms werden die lokalen Partnerschaften für Demokratie mit einer höheren Fördersumme unterstützt (125.000 Euro statt zuvor 80.000 Euro).

Zugleich wird in der Förderrichtlinie eine Erhöhung der Eigenmittel gefordert: Während bisher ein Eigenmittelanteil von 5,88% der Gesamtfördersumme von der Stadt Erlangen einzubringen war, ist dieser nun auf 11,11 % gestiegen.  Die Stadt Erlangen muss deshalb einen Eigenanteil i. H. v. 13

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Jährlich 14.000 €

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              im Budget auf Kst/KTr/Sk   130390, 1110010, 530101

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: