Betreff
Organisatorische Änderungen im Stadtjugendamt (Amt 51)
Vorlage
112/161/2019
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht „Aufgaben- und Strukturrevision Stadtjugendamt“ der gfa public GmbH vom 16.12.2019 (siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das Stadtjugendamt (Amt 51) erhält zum 01.06.2020 die neue Aufbauorganisation wie im Bericht unter D.1.2 „Organigramm 2020“ (Abbildung 16, Seite 43) dargestellt.

3.    Für die Umsetzung der neuen Aufbauorganisation sind insgesamt 3,84 VZÄ erforderlich. Hiervon wird bereits 1,0 VZÄ im Stellenplanverfahren 2020 geschaffen, das restliche
Volumen in Höhe von 2,84 VZÄ wird von Ref. IV und Amt 51 im Stellenplanverfahren 2021 eingebracht.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungsplanung unter D.5.2 zu beginnen.

5.    Die im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen, welche andere Organisationseinheiten (Amt 17, Amt 41, Ref. II, Amt 20, Amt 50, Amt 55, Ref. VI, Amt 24) betreffen, werden verwaltungsseitig geprüft und im Falle einer Umsetzung weitere Beschlussvorlagen eingebracht.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss des Stadtrats vom 18.01.2018 (11/133/2018, Haushalt 2017; Aufgabenrevision Jugendamt) wurde entschieden, die für eine umfassende Aufgaben- und Strukturrevision des Stadtjugendamts (Amt 51) erforderlichen Organisationsuntersuchungen stufenweise mit
externer Unterstützung durchzuführen. Das von der Stadt Erlangen beauftragte Unternehmen, die gfa public GmbH, hat zum Ende der Untersuchungsphase 1 im Sommer 2019 Empfehlungen zur übergreifenden Aufbaustruktur präsentiert. Mit Beschluss des Stadtrats vom 25.07.2019 wurde der Strukturalternative „Fachliche Diversifizierung“ im weiteren Projekt gefolgt.

 

Die anschließende Untersuchungsphase 2 von August bis Dezember 2019 beinhaltete neben der Ausgestaltung von Schnittstellen, die künftige Geschäftsverteilung auf Basis validierter Führungsspannen und damit verbunden die endgültige Einteilung der Sachgebiete in den
Abteilungen 510, 512, 513, 514 und 515. In der Konsequenz wurden noch Anpassungen am Organigramm auf Sachgebietsebene (siehe Anlage) und eine präzisere Bezifferung des
Personalmehrbedarfs vorgenommen. 

 

In der optimalen Ausbaustufe „Jugendamt 2020“ inklusive des zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Bedarfs durch den Einrichtungsausbau sind nach gutachterlichen Empfehlung der gfa public GmbH insgesamt 19,81 VZÄ (6,43 VZÄ mit Führungsfunktion / 13,38 VZÄ Sachbearbeitung) zusätzlich notwendig. Für die Umstrukturierung zur neuen Aufbauorganisation bedarf es 3,84 VZÄ mit Führungsfunktion. Diese setzen sich aus 1,0 VZÄ (Sozial)Pädagogische Leitung, je 0,5 VZÄ Abteilungsleitungen 513 und 514, 1,0 VZÄ Sachgebietsleitung 515-3 und je 0,42 VZÄ Sachgebietsleitungen 510-2 und 510-3 zusammen. Erstere ist bereits im Stellenplanverfahren 2020 zur Schaffung beantragt. Die noch fehlenden 2,84 VZÄ werden von Amt 51 bzw. Ref. IV zum Stellenplanverfahren 2021 eingebracht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es wurde zusammen mit der gfa public GmbH eine Umsetzungsplanung konzipiert. Diese wird in den kommenden Monaten federführend durch das Jugendamt bearbeitet und vom Personal- und Organisationsamt unterstützt, um den Betrieb in der neuen Aufbauorganisation zum 01.06.2020 aufnehmen zu können.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur termingerechten Realisierung der neuen Aufbaustruktur zum 01.06.2020 wurden die Stellenbesetzungsverfahren der (Sozial)Pädagogischen Leitung, der Abteilungsleitungen 513 und 514 sowie der Sachgebietsleitung 515-3 durch die Verwaltung bereits begonnen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

(jährlich mit 3,84 VZÄ)

€ 280.200

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bericht der gfa public GmbH, Stand 16.12.2019
                       
                        Hinweis: Der Bericht ist aufgrund der Größe in der Druckfassung nicht abgedruckt.