Betreff
Ergänzung der Denkmalliste;
hier: Atzelsberger Steige 5 und Marquardsenstraße 2
Vorlage
63/285/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu den vorgeschlagenen Baudenkmälern Atzelsberger Steige 5 und Marquardsenstraße 2 wird hergestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gebäude Atzelsberger Steige 5 und Marquardsenstraße 2 sind als Baudenkmäler gemäß
Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.

 

Vorgeschlagene Listenergänzung:

 

Ort

Straße, Hausnr.

Beschreibung/Langtext

Erlangen

Atzelsberger Steige 5

Einfamilienhaus, zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach und getrepptem Zwerchhausgiebel, an der Nordseite eingeschossiger Seitenrisalit mit Satteldach, an der Ostseite zweigeschossiger Seitenrisalit mit Walmdach, an der Südseite Verandaanbau, expressionistisch, von Ludwig Ruff, 1924.

Erlangen

Marquardsenstraße 2

Mietshaus, zweigeschossiger, verputzter Ziegelsteinbau mit verschiefertem Mansarddach, Gauben mit Dreiecksgiebeln und Gesimsgliederung, im Westen schmaler, dreigeschossiger Anbau mit vorspringenden Obergeschossen, Walmdach, Schweifgiebel und barockisierender Putzgliederung, von Justin Fiedler, 1890, Anbau von Kreuter, 1900; in Ecklage.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit den Schreiben vom 14.11.2019 und 09.12.2019 über den Nachtrag der Gebäude Marquardsenstraße 2 und Atzelsberger Steige 5 in die Denkmalliste informiert.

Die Schreiben vom 14.11.2019 und 09.12.2019 sollen nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei den Objekten Atzelsberger Steige 5 und Marquardsenstraße 2 handelt es sich um Baudenkmäler nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


Anlagen:        Lageplan Atzelsberger Steige 5

                        Foto Atzelsberger Steige 5

                        Lageplan Marquardsenstraße 2

                        Foto Marquardsenstraße 2