Betreff
Parkplätze Giesbethweg
Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/355/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Herstellung von vier Parkbuchten neben dem Giesbethweg / Dechsendorf

                        1 Übersichtslageplan              Pl.-Nr.:            2-1908:0-E

                        1 Lageplan                              Pl.-Nr.:            2-1908:1-E

                        1 Regelquerschnitt                 Pl.-Nr.:            2-1908:4-E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das rechtskräftige 2. Deckblatt zum B-Plan D 245 sieht am Giesbethweg Parkbuchten vor

(s. Anlage 2). Zur Umsetzung der Ziele des Bebauungsplans sollen die Parkbuchten im Zuge der Resterschließung im Giesbethweg realisiert werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Von der Verwaltung wurde die Entwurfsplanung für den Bau der Parkbuchten an der Nordseite des Giesbethweges erarbeitet.

Der bauliche Umgriff, die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Aus Unterhalts- und ökologischen Gründen soll für die Parkbuchten ein versickerungsfähiges Pflaster zum Einsatz kommen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Durch die Baumaßnahme wird eine Änderung der bestehenden Beleuchtung nicht notwendig. Für die Realisierung der Parkbuchten ist Grunderwerb erforderlich. Die entsprechenden Gespräche mit dem Grundstückseigentümer sind im Gange.

Im Zuge der Realisierung der Maßnahme müssen sechs Bäume gefällt werden, im Bereich der geplanten Grünflächen werden zwei neue Baumstandorte geschaffen. Sechs weitere Standorte für Ersatzpflanzungen sind auf dem städtischen Grundstück der Flur-Nr.427/26, zwischen der Naturbadstraße und dem Giesbethweg vorgesehen.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung (Stand Dezember 2019) ergibt für den Bau der Parkbuchten ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 65.000 € brutto.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist es beabsichtigt, sämtliche Anlieger in der Nähe der Maßnahme mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über die Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

  ja, positiv*

  ja, negativ*

  nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

   ja*

   nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima, aber durch den Ausbau von Parkflächen mit versickerungsfähigem Belag wird der Parkraum geordnet, von Grünflächen abgetrennt und ein wildes Parken, z.T. auch in Grünflächen, verhindert. Die Baumbilanz wird durch zusätzliche Bäume an geeigneter Stelle nachhaltig verbessert.

Alternative Handlungsoption: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auf den Ausbau der Stellplätze zu verzichten und die Nutzung der Flächen anzupassen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 65.000,- €

bei IPNr.: 541.500
„Erschließungsstraßen“

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten
jährliche Unterhaltskosten bzw. Betriebskosten


ca. 500,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2020 bei IP-Nr.541.500
                  „Erschließungsstraßen“ vorgesehen.

              sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                   28.01.2020, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtslageplan

                        Anlage 2: Auszug aus BPD 245 – 2. Deckblatt

                        Anlage 3: Lageplan

                        Anlage 4: Regelquerschnitt