Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gegen die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen auf städtischen Mitarbeiterparkplätzen sprechen folgende Aspekte:
In der Regel sind keine freien Kapazitäten vorhanden. Temporär freie Stellplätze werden bewusst als Optionsflächen freigehalten, um bei Engpässen an anderer Stelle handlungsfähig zu sein.
Des Weiteren kann nicht kontrolliert werden, ob die Bewohner ihr Kfz am nächsten Morgen tatsächlich wegfahren, so dass Kapazitätsprobleme vorprogrammiert sind.
Außerdem muss damit gerechnet werden, dass Fahrzeuge (auch Schrottfahrzeuge) dauerhaft abgestellt werden.
Die auf öffentlichem
Grund vergleichsweise einfache Überwachung des ruhenden Verkehrs mit allen
möglichen Sanktionen (z. B. Verwarnungen, Bußgelder, Entfernen von abgemeldeten
Fahrzeugen) ist auf Privatgrund deutlich schwieriger umzusetzen und wäre mit
unverhältnismäßig hohem Personalaufwand verbunden.
Es ist deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen, Bewohnerstellplätze auf städtischen Mitarbeiterparkplätzen auszuweisen.
Anlagen: