Betreff
Anfrage zur Ausweisung von Bewohnerstellplätzen auf dem Mitarbeiterparkplatz Museumswinkel
Vorlage
243/014/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf Anfrage sollte geprüft werden, ob die im Zuge der Umgestaltung des Zollhausplatzes zum Klimapark wegfallenden Bewohnerstellplätze auf dem Mitarbeiterparkplatz am Museumswinkel, Gebbertstraße 1, ausgewiesen werden können.

 

Gegen die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen auf städtischen Mitarbeiterparkplätzen sprechen folgende Aspekte:

In der Regel sind keine freien Kapazitäten vorhanden. Temporär freie Stellplätze werden bewusst als Optionsflächen freigehalten, um bei Engpässen an anderer Stelle handlungsfähig zu sein.

Des Weiteren kann nicht kontrolliert werden, ob die Bewohner ihr Kfz am nächsten Morgen tatsächlich wegfahren, so dass Kapazitätsprobleme vorprogrammiert sind.

Außerdem muss damit gerechnet werden, dass Fahrzeuge (auch Schrottfahrzeuge) dauerhaft abgestellt werden.

Die auf öffentlichem Grund vergleichsweise einfache Überwachung des ruhenden Verkehrs mit allen möglichen Sanktionen (z. B. Verwarnungen, Bußgelder, Entfernen von abgemeldeten Fahrzeugen) ist auf Privatgrund deutlich schwieriger umzusetzen und wäre mit unverhältnismäßig hohem Personalaufwand verbunden.

Es ist deshalb grundsätzlich nicht vorgesehen, Bewohnerstellplätze auf städtischen Mitarbeiterparkplätzen auszuweisen.

 


Anlagen: