Betreff
Thalermühle Verkehrssituation- schriftliche Anfrage von Herrn Stadtrat Kittel
Vorlage
VI/229/2019
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Herr Stadtrat Kittel stellt am 19.11.2019 per Mail die folgende schriftliche Anfrage an die Verwaltung mit der Bitte um kurze Beantwortung (gerne auch schriftlich) im BWA.

 

Das neue Restaurant Thalermühle/Weller Bräu erfreut sich bereits großer Beliebtheit. Es musste ja auch extra eine neue Brücke (Rettungsweg) geschaffen werden; leider ist diese Brücke gesperrt und endet quasi direkt in einer Leitplanke.

 

Bis wann kann damit gerechnet werden, dass die Leitplanke an dieser Stelle entfernt wird und die Brücke als direkter Zugang vom und zum Großparkplatz (es gibt ja praktisch keine Parkplätze direkt an der Thalermühle) geöffnet wird? Wird es auch noch Markierungen für Fußgänger geben?

 

Antwort der Verwaltung:

Aufgrund der Diskussion in der Öffentlichkeit über die Barrierefreiheit insbesondere des neu errichteten Steges, wurde die Zugangssituation zum Gebäude und zum Gastronomiebetrieb in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 02.04.2019 erläutert. Auf Anregung des Ausschusses wurde dem Seniorenbeirat am 03.06.2019 diese Information ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Dazu wurde der anhängende Plan erstellt.

 

Die „normale“ Zuwegung / Erschließung, sowohl für Fahrzeuge als auch Fußgänger, erfolgt über den rot markierten Erschließungsweg. Dieser dient gemäß Auflage in der Baugenehmigung dem allgemeinen Besucherverkehr und muss barrierefrei sein.

 

Der neu errichtete Steg (im Lageplan blau) ist nicht für den allgemeinen Besucherverkehr / Fußgänger bestimmt. Er dient in erster Linie dazu, die Brandbekämpfung und Rettung im Hochwasserfall sicherzustellen. Da im Hochwasserfall weder Fahrzeuge noch Mannschaft der Feuerwehr eine Zugangsmöglichkeit hätten, wäre ohne den Steg die Erschließung nicht gesichert. Im Falle des Hochwasserereignisses werden hier entsprechend mobile Treppenteile ergänzt.

 

Grundsätzlich sollte die vorhandene Schutzeinrichtung an dieser Stelle erhalten bleiben. Zur Sicherstellung eines ungehinderten Zuganges für Rettungskräfte kann die vorhandene Schutzplanke jedoch baulich entsprechend angepasst werden. Der hierzu notwendige Umbau der Schutzplanke wird durch die Verwaltung zeitnah veranlasst. Je nach Auftragslage kann es allerdings sein, dass die Realisierung erst in bis zu 2 Monaten begonnen werden kann.

 

Durch die neue Brauereinutzung in der Thalermühle sind neue Fußwegeströme entstanden, auf die das Umfeld der Autobahnunterquerung nicht ausgerichtet ist. Um den Anschluss des Großparkplatzes für den Linienbusverkehr mit Standard(gelenk)bussen in Richtung Norden zu ermöglichen, wurde 2019 eine Machbarkeitsstudie an ein Ingenieurbüro vergeben. Diese untersucht insbesondere auch das Umfeld der Autobahnunterführung Thalermühlstraße. Die Untersuchung beinhaltet auch die Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger.

 

Erste Zwischenergebnisse liegen bereits vor. Diese sehen allerdings eine signaltechnische Lösung mit erheblichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit vor. Weitere Infrastrukturelle Anpassungen mit Verbesserung der Trassierungsparamter sollen ergänzt werden. Eine besondere Herausforderung ist hierbei, dass sich die Thalermühlstraße zwischen Bundes-Autobahn auf der einen Seite und Landschaftsschutzgebiet/ Überschwemmungsgebiet auf der anderen Seite befindet.

 

Es muss daher davon ausgegangen werden, dass Verbesserungsmaßnahmen aufgrund der schwierigen Sichtverhältnisse und beengten Infrastruktur kurzfristig nicht möglich sind. Umfangreichere Umbaumaßnahmen werden aufgrund der naturschutzrechtlichen Belange einen relativ aufwändigen Planungsprozess erfordern.

 

Nach Konkretisierung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie sollen diese dem UVPA zu gegebener Zeit vorgestellt werden.

 


Anlagen:        Lageplan