Betreff
Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters
Antrag Nr. 274/2019, TOP 2 Brücke Röthelheimgraben aus der 2. Sitzung des Stadtteilbeirates Süd vom 24. Juli 2019
Vorlage
66/353/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

In der 2. Sitzung des Stadtteilbeirates Süd wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung die Möglichkeiten einer Querungshilfe auf Höhe des Röthelheimbiergartens prüfen möge.
Der als Einbringung durch den Oberbürgermeister gestellte Antrag TOP 2 der 2. Sitzung des Stadtteilbeirates Süd vom 24.07.19 gilt hiermit als bearbeitet (Anlage 1).

Weiterhin wurde in der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 30.11.2017 der Antrag gestellt, an dieser Stelle eine neue Brücke zu errichten.
Der Antrag lfd.Nr. 12 aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 30.11.2019 (Anlage 2) ist hiermit ebenfalls abschließend bearbeitet.


Sachbericht

Eine standsichere, dauerhafte und verkehrssichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer kann an dieser Stelle nur durch eine Brücke hergestellt werden. Weitere Möglichkeiten sind aus Gründen des Gewässer- und Hochwasserschutzes nicht möglich, da andere Möglichkeiten keinen ausreichenden Durchflussquerschnitt im Hochwasserfall gewährleisten.

Auf Basis der Projektkosten von den im Jahr 2017 hergestellten Brücken über den Röthelheimgraben werden ohne Berücksichtigung etwaiger Anpassungsarbeiten der anschließenden Verkehrswege die Herstellungskosten eines neuen Bauwerkes auf ca. 95.000,- € geschätzt.

Wie im beiliegenden Lageplan ersichtlich lässt sich der Röthelheimgraben mit nur wenigen Metern Umweg im Bereich der Zeppelinstraße und der Österreicher Straße queren. Der Umweg zum im Antrag genannten Biergarten beträgt ca. 150 m.

Unter Berücksichtigung der fehlenden verkehrlichen Notwendigkeit, die bereits im UVPA am 13.10.2015 auf der Basis von Verkehrszählungen festgestellt wurde und Grundlage für den Rückbau war sowie in Verbindung mit der angestrebten Klima- und Ressourcenschonung wird in dem vorliegenden Fall der Neubau der Brücke als nicht notwendig und verzichtbar eingestuft.


Anlagen:        Antrag Nr. 274/2019 (Anlage 1)
                        Antrag lfd.Nr. 12 aus BV Gesamtstadt am 30.11.2017 (Anlage 2)
                        Lageplan (Anlage 3)