"Kurt-Schumacher-Straße" (Bussteige West + Ost); Entwurfsplanung Straßenbau
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten
Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Bayernstraße“
(Bussteig Süd) und „Kurt-Schumacher-Straße“ (Bussteige West + Ost) gemäß
2 Übersichtslagepläne Pl.-Nr.: 2-1907:0-E + 1-E
2 Lagepläne Pl.-Nrn.: 2-1907.1.1 + 1.2-E
3 Regelquerschnittspläne Pl.-Nrn.: 2-1907.4.1-E + 4.2-E + 4.3-E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen und Verkehrsmittel sollen so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dazu zählen auch die o.a. Bussteige, die gemäß UVPA Beschluss vom 22.01.2019 barrierefrei ausgebaut werden sollen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Von der Planungsgruppe Strunz wurde die Entwurfsplanung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Bayernstraße“ (Bussteig Süd) und „Kurt-Schumacher-Straße“ (Bussteige West + Ost) erarbeitet.
Die Querschnittsgestaltung und Oberflächenbefestigung ist auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Anfallendes Oberflächenwasser wird über Straßenentwässerungseinrichtungen gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die zur Ausführung kommende Beleuchtung wird mit moderner und energieeffizienter LED-Technologie ausgestattet.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Die Arbeiten in der Nähe vorhandener Bäume werden rechtzeitig mit EB77 abgestimmt und bei der Ausschreibung und Bauabwicklung berücksichtigt.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung (Stand November 2019) ergibt für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Bayernstraße“ (Bussteig Süd) und „Kurt-Schumacher-Straße“ (Bussteige West + Ost) einschließlich Beleuchtung und der Bereitstellung, von Ersatzhaltestellen während der Bauzeit ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 400.000 €.
Die Baumaßnahmen sollen vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel in 2020 durchgeführt werden. Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, Informationen zur Baumaßnahme rechtzeitig vor Baubeginn im Internet zur Verfügung zu stellen.
Baumaßnahmen haben im allgemeinen Auswirkungen auf das Klima. Zur Förderung des ÖPNV und zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum ÖPNV sind diese Baumaßnahmen jedoch unvermeidlich. Im Rahmen einer optimierten Projekt- und Bauvorbereitung werden die Eingriffe auf das absolut notwendige Maß reduziert.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Ca. 400.000 € |
bei IPNr.: 541.6101 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
in Höhe von 500.000 € sind im Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2020 bei IP-Nr. 541.6101 „Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“ vorgesehen.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
19.11.2019, gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlagen: 2
Übersichtslagepläne