Die Einziehung des Eigentümerweges auf Fl.Nr. 533/358, Gmkg. Tennenlohe, wird beschlossen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt gemacht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bei dem einzuziehenden Eigentümerweg handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die zur Erschließung der Wohngebäude Vogelherd 24 bis 26a im Zuge des Baugenehmigungsverfahren gewidmet wurde. In der Baugenehmigung aus dem Jahr 2007 wurde dem damaligen Bauantragsteller zur Sicherstellung der Erschließung jedoch gestattet, die Erschließung der Gebäude über eine Grunddienstbarkeit zu gewährleisten. Die Widmung zum Eigentümerweg war in der Sache grundsätzlich richtig und sinnvoll, wegen der grundstücksrechtlichen Regelungen nicht notwendig. Auf Wunsch der Eigentümer wird der Eigentümerweg deshalb nun aufgrund fehlender Notwendigkeit eingezogen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Einziehung der Fläche ist vom BWA zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 8 wird die vorgenannte Fläche eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan 1:500