Betreff
Einziehung eines Eigentümerweges auf Fl.Nr. 533/358, Gmkg.Tennenlohe
Vorlage
66/350/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Einziehung des Eigentümerweges auf Fl.Nr. 533/358, Gmkg. Tennenlohe, wird beschlossen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt gemacht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bei dem einzuziehenden Eigentümerweg handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die zur Erschließung der Wohngebäude Vogelherd 24 bis 26a im Zuge des Baugenehmigungsverfahren gewidmet wurde. In der Baugenehmigung aus dem Jahr 2007 wurde dem damaligen Bauantragsteller zur Sicherstellung der Erschließung jedoch gestattet, die Erschließung der Gebäude über eine Grunddienstbarkeit zu gewährleisten. Die Widmung zum Eigentümerweg war in der Sache grundsätzlich richtig und sinnvoll, wegen der grundstücksrechtlichen Regelungen nicht notwendig. Auf Wunsch der Eigentümer wird der Eigentümerweg deshalb nun aufgrund fehlender Notwendigkeit eingezogen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Einziehung der Fläche ist vom BWA zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 8 wird die vorgenannte Fläche eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan 1:500