Ein städtischer Zuschuss an die ESTW für Vergünstigungen im Tarif ist aufgrund des VGN-Innovationspaketes nicht erforderlich und wird deshalb nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen kostenlosen Probebetrieb der City-Linie sowie die Einführung einer kostenlosen Innenstadtzone für den ÖPNV jeweils für die Adventssamstage zu prüfen und weiterzuverfolgen.
Punkt 2 des Antrages 161/2019 der Erlanger Linke, Günstigere Nutzung des ÖPNV im Erlanger Stadtgebiet, ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Punkt 2. a) und b): Anpassung
des Tickettarifes
Wie in der Vorlage 613/274/2019 beschrieben, wurde mit dem VGN-Innovationspaket die Aussetzung der Tariferhöhung im Jahr 2020 im VGN-Grundvertragsausschuss beschlossen (siehe auch Stadtratsbeschluss VI/215/2019). Die Maßnahme wird durch die Förderung des Freistaates sowie den Finanzierungsanteilen aller VGN-Grundvertragspartner getragen, wodurch ein Zuschuss an die ESTW zum Zweck der Preisstabilität nicht erforderlich ist.
Punkt 2. c), d), und e):
kostenlose Nutzung des ÖPNV an Wochenenden
Siehe hierzu ausführliche Erläuterungen in der Vorlage 613/276/2019: Aufgrund des derzeit vorherrschenden Mangel an Fahrpersonal schlägt die Verwaltung zunächst die Prüfung einer kostenlosen Innenstadtzone für den ÖPNV sowie einen kostenlosen Probebetrieb der geplanten City-Linie jeweils an den Adventssamstagen vor, bevor eine wünschenswerte dauerhafte Umsetzung weiterverfolgt wird. Diese Maßnahmen benötigen intensive Beratungen mit den ESTW, dem VGN und betroffenen Dienststellen und sind noch nicht gänzlich abgestimmt. Sie sind daher frühestens im Jahr 2020 möglich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag 161/2019