Die Mittel für die IP-Nummer „Zuschüsse private Energiesparmaßnahmen“ wird um 200.000 € erhöht. Falls diese Mittel nicht ausreichen sollten, wird die Verwaltung rechtzeitig den UVPA informieren, damit dieser über eine Mittelnachbewilligung entscheiden kann.
Die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz werden um 30.000 € erhöht.
Das Förderprogramm für private Energiesparmaßnahmen (561.K880) wird im kommenden Jahr für die Förderung von Photovoltaik und Speicher geöffnet. Hierzu werden die „Förderrichtlinien der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden“ überarbeitet und dem UVPA zum Beschluss vorgelegt.
Amt 31 wird seine Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Energieberatung weiterhin intensiv durchführen.
Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 187/2019 vom 14.10.2019 ist hiermit abschließend behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Eine wirksame Maßnahme im Klimaschutz auf kommunaler Ebene ist die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien in privaten Wohnbauten im Bestand sowie intensive Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Steigerung der Sanierungsrate im privaten Wohnbereich gewährt die Stadt Erlangen, ergänzend und kumulativ zu den Förderprogrammen des Bundes, Zuschüsse für energiesparende Maßnahmen. Bezuschusst werden die Wärmedämmung der Fassade, die Wärmedämmung des Daches, ein Bonus für Effizienzhäuser KfW 115 und KfW 100 oder besser, sowie die Installation solarthermischer Anlagen. Ein erfolgreiches Beratungsgespräch erwirkt, dass im Regelfalle mit der Dachdämmung auch die Installation solarthermischer Anlagen erfolgt.
In den vergangenen fünf Jahren wurden Förderzuschüsse in folgender Höhe ausgezahlt:
2014 |
17.666,00
€ |
2015 |
9.196,43 € |
2016 |
4.000,00 € |
2017 |
11.000,00
€ |
2018 |
37.813,91
€ |
Im Jahr 2019 wurden bisher
insgesamt Förderantrage über ca. 74.000 € gestellt. Nach Bewilligung der
Zuschüsse müssen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Zur
Auszahlung kamen bisher ca. 12.000 €. 62.000 € sind noch zur Förderung
bewilligt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme. Die restlichen
verfügbaren Mittel aus 2019 belaufen sich auf ca. 52.000 €. Für die Mittel,
welche bis zum Ende des Jahres nicht ausgezahlt werden, wird ein Antrag zum
Übertrag der Haushaltsreste für das Jahr 2020 gestellt.
Für die IP-Nummer 561.K880 sind 20.000 € für das Jahr 2020 veranschlagt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die „Förderrichtlinien der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden“ wird überarbeitet und um die förderfähigen Maßnahmen Photovoltaik und Speicher erweitert. Es wird zudem geprüft, ob die Förderung von Vermieter*innen sinnvoll und rechtlich umsetzbar ist.
Auf die Homepage der Stadt Erlangen sind Informationen zu Förderprogrammen und den Beratungsangeboten der Stadt Erlangen gestellt. 2019 wurde ein Flyer „Energieeinsparung am Gebäude“ erstellt. Das Angebot wird bedarfsgerecht erweitert. Weiterhin werden wie bisher regelmäßig Informationsveranstaltungen zu energiesparenden Maßnahmen am Gebäude und Intensivierung der Nutzung erneuerbarer Energien durchgeführt.
Amt 31 wird weiterhin den permanenten Erfahrungstransfer mit regionalen Handwerker*innen, Architekt*innen und Energieberater*innen pflegen. In regelmäßigem Turnus werden ortsteilbezogene Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt, bislang in Tennenlohe, Eltersdorf, Büchenbach, Kosbach, Häusling, Steudach, Frauenaurach, Dechsendorf und Sieglitzhof.
Die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit werden für die Bewerbung des Förderprogramms und aller weiteren Maßnahmen und Inhalte im Rahmen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Ausrufung des Klimanotstandes verwendet.
Die Erstellung eines Solarkatasters ist nicht vorgesehen, da zahlreiche kostenfreie Angebote zur individuellen Solarpotentialanalyse existieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ 200.000 |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 30.000 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
SPD-Fraktionsantrag 187/2019
Flyer Energieeinsparung am Gebäude