Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 235/2019 vom 15.10.2019 ist damit für den 15. Spiegelstrich „Kommunales Fassadenprogramm – Anreiz energetische Sanierung von Häusern“ bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt: „Um einen Anreiz zu schaffen, Häuser energetisch zu sanieren, soll das Kommunale Fassadenprogramm um 80.000 Euro erhöht werden.“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das „Kommunale Fassadenprogramm“ gilt nur innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete der Stadt Erlangen. Diese sind „Nördliche Altstadt“, sowie „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“.
Die Regierung von Mittelfranken bezuschusst das „Kommunale Fassadenprogramm“ im Rahmen der Städtebauförderung mit 60% der förderfähigen Kosten. Kosten die ausschließlich auf die energetische Sanierung abzielen, sind nicht förderfähig.
Gefördert werden insbesondere Fassadeninstandsetzungen, die zur Beseitigung von städtebaulichen und gestalterischen Missständen beitragen. Die alleinige Förderung von energetischen Maßnahmen ist nicht möglich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 235/2019 vom 15.10.2019