Betreff
Bebauungsplan Nr. 464 der Stadt Erlangen - Am Klosterholz West - mit integriertem Gründordnungsplan hier: Verfahrensänderung
Vorlage
611/310/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Das mit Beschluss vom 14.04.2015 eingeleitete Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 464 - Am Klosterholz West - wird im Weiteren auf das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB umgestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die am südwestlichen Ortsrand von Steudach gelegene Fläche soll im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum bzw. Deckung des in Erlangen vorhandenen Bedarfs nach Wohneigentum in Wohnbauland umgewandelt werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche Grundlage Vorhaben zu schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 14.04.2015 beschlossen, für das Gebiet südwestlich des Steudacher Ortskerns, nordwestlich des Westfriedhofs, nördlich des Grundstücks Flst. Nr. 741 und östlich des Grundstücks Flst. Nr. 749 der Gemarkung Kosbach den Bebauungsplan Nr. 464 – Am Klosterholz West – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 464 der Stadt Erlangen – Am Klosterholz West – mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch das Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) wurde zur Erleichterung des Wohnungsbaus das Verfahren nach § 13 b BauGB eingeführt, das die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 BauGB eröffnet.

Um zügig die rechtlichen Grundlagen für die zukünftigen Wohnbauflächen zu schaffen, wird daher ein Verfahrenswechsel zum beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB vorgenommen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 464 – Am Klosterholz West –  erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, weil folgende Voraussetzungen vorliegen:

     Das Plangebiet schließt an den Innenbereich an.

     Es wird eine Wohnnutzung begründet.

     Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung beträgt weniger als 10.000 m².

     UVP-pflichtige Vorhaben werden nicht begründet.

     Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten.

 

Gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 und § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung findet gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB keine Anwendung.

 

Auf Grund der zeitlichen Befristung des § 13 b BauGB bis zum 31.12.2019 ist es erforderlich das Verfahren noch in diesem Jahr umzustellen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan BP 464 - Am Klosterholz West -