Betreff
Haushalt 2020: Klimaoffensive Erlangen, Punkt 9, Senkung der Parkgebühren am Großparkplatz Fraktionsantrag 235/2019 der CSU-Fraktion
Vorlage
614/090/2019
Aktenzeichen
VI/ 614
Art
Beschlussvorlage

Die Höhe der Parkgebühren am Parkplatz Innenstadt und am Parkhaus Innenstadt bleiben unverändert.

Der Punkt 9 (Senkung der Parkgebühren am Großparkplatz) des Antrages 235/2019 der CSU Fraktion ist damit abschließend bearbeitet


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Parkgebührenordnung der Stadt Erlangen ist zuletzt im Jahr 2010 geändert worden.
Die Parkgebühren auf dem Parkplatz Innenstadt betragen derzeit für 25 Min. 25 Cent, für 4 Std. 2,40 € sowie 4 € am Tag (Ausnahme Kurzparkzone).
Somit sind die Parkgebühren bereits auf niedrigem Niveau. In der Stadt Nürnberg werden grundsätzlich je 15 Minuten 50 Cent Parkgebühren und in der Innenstadt sogar je 12 Minuten 50 Cent Parkgebühren fällig.
In der Stadt Forchheim sind grundsätzlich für 30 Minuten Parkzeit 50 Cent Gebühren zu entrichten.

Die Einnahmesituation am Großparkplatz stellt sich derzeit wie folgt dar:

 

2016

2017

2018

2019 (bis Sept.)

Parkplatz Innenstadt

825.942,99 €

804.409,27 €

721.238,85 €

535.592,65 €

Parkhaus Innenstadt

138.241,90 €

129.815,47 €

122.637,68 €

73.714,45 €

Gesamt

964.184,89 €

934.224,74 €

843.876,53 €

609.307,10 €

 

Der Großparkplatz hat im Jahr 2015 im Mittel eine Auslastung von 80% erreicht. An Spitzentagen wurden sogar 94 % Auslastung festgestellt.

 

Seitens der Verwaltung wird daher eine Senkung der Gebühren aufgrund der ohnehin bereits niedrigen Gebühren und der hohen Auslastung des Großparkplatzes nicht für sinnvoll gehalten.
Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes steht im Jahr 2020 eine Neuordnung des städtischen Parkraumkonzeptes an, in Zuge dessen auch die Höhe der Parkgebühren geprüft werden.
Auf Basis der Parkraumanalyse der beauftragten Gutachter wurden Konzeptbausteine entwickelt, die Maßnahmen für ein angepasstes Parkraumkonzept für Erlangen beinhalten. Die räumliche Differenzierung der Parkregelungen im Innenstadtbereich mit angepassten Parktarifen stellt hierbei ein wesentliches Instrument einer wirksamen Parkraumbewirtschaftung dar. Demzufolge sind auch punktuelle Erhöhungen der derzeit im Vergleich mit anderen Städten niedrigen Parktarife mit der Prämisse verbunden, dass die Parktarife umso höher sein sollten, je stärker sich der Parkdruck darstellt. Die Schaffung von Auffangparkplätzen könnte hierzu als Kompensation dienen. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage soll der Großparkpatz daher verstärkt als Auffangparkplatz genutzt werden.
Hierfür muss der Großparkplatz noch verdichtet und aufgewertet werden, wodurch eine Bündelung von Parkflächen zur Vermeidung von Parksuchverkehr möglich ist (Vgl. Beschluss 613/128/2017).

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 235/2019