Die Höhe der Parkgebühren am Parkplatz Innenstadt und am
Parkhaus Innenstadt bleiben unverändert.
Der Punkt 9 (Senkung der Parkgebühren am Großparkplatz) des Antrages 235/2019 der CSU Fraktion ist damit abschließend bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Parkgebührenordnung der Stadt Erlangen ist zuletzt im
Jahr 2010 geändert worden.
Die Parkgebühren auf dem Parkplatz Innenstadt betragen derzeit für 25 Min. 25
Cent, für 4 Std. 2,40 € sowie 4 € am Tag (Ausnahme Kurzparkzone).
Somit sind die Parkgebühren bereits auf niedrigem Niveau. In der Stadt Nürnberg
werden grundsätzlich je 15 Minuten 50 Cent Parkgebühren und in der Innenstadt
sogar je 12 Minuten 50 Cent Parkgebühren fällig.
In der Stadt Forchheim sind grundsätzlich für 30 Minuten Parkzeit 50 Cent
Gebühren zu entrichten.
Die Einnahmesituation am Großparkplatz stellt sich derzeit wie folgt dar:
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019
(bis Sept.) |
Parkplatz
Innenstadt |
825.942,99 € |
804.409,27 € |
721.238,85 € |
535.592,65 € |
Parkhaus
Innenstadt |
138.241,90 € |
129.815,47 € |
122.637,68 € |
73.714,45 € |
Gesamt |
964.184,89 € |
934.224,74 € |
843.876,53 € |
609.307,10 € |
Der Großparkplatz hat im Jahr 2015 im Mittel eine Auslastung von 80% erreicht. An Spitzentagen wurden sogar 94 % Auslastung festgestellt.
Seitens der Verwaltung wird daher eine Senkung der Gebühren
aufgrund der ohnehin bereits niedrigen Gebühren und der hohen Auslastung des
Großparkplatzes nicht für sinnvoll gehalten.
Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes steht im Jahr 2020 eine Neuordnung des
städtischen Parkraumkonzeptes an, in Zuge dessen auch die Höhe der Parkgebühren
geprüft werden.
Auf Basis der Parkraumanalyse der beauftragten Gutachter wurden
Konzeptbausteine entwickelt, die Maßnahmen für ein angepasstes Parkraumkonzept
für Erlangen beinhalten. Die räumliche Differenzierung der Parkregelungen im
Innenstadtbereich mit angepassten Parktarifen stellt hierbei ein wesentliches
Instrument einer wirksamen Parkraumbewirtschaftung dar. Demzufolge sind auch
punktuelle Erhöhungen der derzeit im Vergleich mit anderen Städten niedrigen
Parktarife mit der Prämisse verbunden, dass die Parktarife umso höher sein
sollten, je stärker sich der Parkdruck darstellt. Die Schaffung von
Auffangparkplätzen könnte hierzu als Kompensation dienen. Aufgrund der
verkehrsgünstigen Lage soll der Großparkpatz daher verstärkt als
Auffangparkplatz genutzt werden.
Hierfür muss der Großparkplatz noch verdichtet und aufgewertet werden, wodurch
eine Bündelung von Parkflächen zur Vermeidung von Parksuchverkehr möglich ist
(Vgl. Beschluss 613/128/2017).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 235/2019