Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung für die Sanierung der Entwässerungskanäle der nachstehend aufgeführten Variante 1 in der Campingstraße 80 wird zugestimmt. Sie soll der Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren Schritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufrechterhaltung der Nutzung des Gebäudes Campingstraße 80
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das vorhandene Entwässerungssystem des Gebäudes ist veraltet und weist diverse Schäden (Rißbildung, Querschnittreduzierung, Rohrleitungsversatz) auf. Die vorhandene Fettabscheideranlage für den Kiosk entspricht darüber hinaus nicht den gültigen Vorschriften und wurde baurechtlich angemahnt. Der Rückstauschutz sowie ein notwendiger Probenentnahmeschacht am Fettabscheider ist nicht vorhanden.
In Absprache mit dem Bauaufsichtsamt wurden folgende Lösungsansätze für eine Aufrechthaltung des Gebäudebetriebes untersucht:
- Variante 1: Sanierung der schadhaften Entwässerungskanäle im Kurzlinerverfahren (Zerstörungsfreie Sanierung ohne Ausschachtung). Wo dies aufgrund des Schadensbildes nicht möglich ist, werden die Kanäle aufgegraben und getauscht.
Im Kiosk wird die Bodenplatte geöffnet und eine Rückstaupumpenanlage und ein Probenentnahmeschacht installiert. Eine im Umbaubereich befindliche Regenwasserleitung wird umverlegt. Für die Ausführung dieser Arbeiten sind Abbruch-, Rohbau-, Estrich-, Fliesen-, Pflaster-, Putz- u. Stuck-, Maler-, Reinigungs-, Sanitärinstallations- und Landschaftsbauarbeiten notwendig.
Baubeginn: März 2020, Dauer 12 Wochen
In diesem Zeitraum ist kein Kioskbetrieb möglich.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist für 2 Wochen die komplette Be- /Entwässerungsanlage außer Betrieb. Mobile Toiletten werden als Ersatz aufgestellt.
Kostenberechnung: ca. 79.000 EUR
- Variante 2: Wie Variante 1, jedoch wird die Fettabscheideranlage stillgelegt. Das vorhandene Spülbecken wird rückgebaut. Durch den Entfall der Spülmöglichkeit ist zukünftig die Essensausgabe mit Rücklaufgeschirr nicht mehr möglich. Durch diese Einschränkung des Verkaufssortimentes ist ein Weiterführen des Pachtvertrages von Pächterseite aus nicht mehr wirtschaftlich.
Baubeginn: März 2020, Dauer 3 Wochen
In diesem Zeitraum ist kein Kioskbetrieb möglich.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist für 2 Wochen die komplette Be- /Entwässerungsanlage außer Betrieb. Mobile Toiletten werden als Ersatz aufgestellt.
Kostenberechnung: ca. 58.000 EUR
Das GME empfiehlt, Variante 1 auszuführen.
Weitere Sanierungsarbeiten werden in Hinblick auf das Gesamtkonzept Dechsendorfer Weiher zurückgestellt.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Erstellen Entwässerungsgenehmigungsplanung, bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB.
Projektleitung durch Sachgebiet 242-2 in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Bauunterhalt 242-1.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Nach vorliegender Kostenberechnung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten (nach DIN 276, 2008) für Variante 1:
Kostengruppe |
Bezeichnung |
Gesamtbetrag Brutto |
300 |
Bauwerk-Baukonstruktion |
29.354,89 € |
400 |
Bauwerk-Technische Anlagen |
45.000,00 € |
500 |
Außenanlagen |
5.506,43 € |
|
Gesamtkosten |
79.861,32€ |
|
Zur Abrundung |
861,32€ |
|
Gesamtkosten gerundet: |
79.000,00€ |
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
79.000€ Brutto |
bei Sachkonto: 521112 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden. Die Mittel werden im GME Budget 2020 bei
Kst 920512/KTr11130010/Sk 521112 vorgemerkt und eingeplant
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
24.10.19 gez. Auernhammer
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Datum,
Unterschrift
Anlagen: Lageplan