Betreff
Haushalt 2020: CSU-Fraktionsantrag 242/2019: "Street Art"-Kunst an Erlanger Fassaden
Vorlage
47/101/2019
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

Das Kulturamt nimmt die Aufgabe aus dem Antrag „Street Art“-Kunst an Erlanger Fassaden in das Arbeitsprogramm 2020 auf. Es begleitet die Verwirklichung eines Street-Art-Pilotprojekts an einer städtischen Fassade und berichtet in einer der nächsten Kulturausschusssitzungen über die Ergebnisse im Hinblick auf Kosten, Arbeitsaufwand und künstlerischer Strahlkraft. Außerdem bewertet das Kulturamt eine mögliche Weiterführung des Projekts.

 

Der Fraktionsantrag Nr. 242/2019 der CSU-Fraktion vom 15.10.2019 ist damit bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
Aus der Bürgerschaft kam die Idee, auch in Erlangen Street Art auf leeren Fassaden anzubringen. Street Art ist, wie im o.g. Antrag formuliert, in vielen deutschen und europäischen Städten seit Jahren Teil der Kunst im öffentlichen Raum und erhält große Beachtung. Die Idee wurde bereits im Vorfeld zum Kultur- und Freizeitausschuss in der Kunstkommission diskutiert und stieß grundsätzlich auf großes Interesse und Wohlwollen, da Street Art eine Kunstform ist, die sich den individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen, den Stadtraum aufwerten und eine hohe künstlerische Strahlkraft entwickeln kann.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

       Zunächst soll ein Pilotkunstwerk entstehen. Gemeinsam mit der Ideengeberin aus der Bürgerschaft, deren Rolle noch geklärt werden muss, wird die Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung das Vorgehen festlegen. Dazu muss die Abteilung Personalressourcen einkaufen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
Die einzelnen Schritte des Pilotprojekts Street Art sind das Finden einer Fassade, die Einigung über einen Künstler / eine Künstlerin (möglicherweise mit einem Wettbewerb, d.i. Auslobung, Colloquium, Bearbeitung der Einsendungen und Jurysitzung) samt Vertragsgestaltung, die organisatorische Abwicklung des Prozesses inkl. Gerüstbau und die anschließende Stellungnahme und Bewertung des Kunstprojekts für den Kultur- und Freizeitausschuss.

 

 

4.   Ressourcen
Die Kosten können im Vorfeld schwer ermittelt werden. Amt 47 geht von einem höheren fünfstelligen Betrag für das Pilotprojekt aus. Darin enthalten sind die Kosten für die externen Personalressourcen, den Wettbewerb, den Gerüstbau und das Künstler*innenhonorar. Es sind derzeit keine Mittel im Haushalt vorgesehen. Amt 47 schlägt vor, die genauer kalkulierten Kosten im laufenden Haushaltsjahr 2020 zeitnah als Mittelbereitstellung anzumelden.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ ca. 60.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: