Das Kulturamt nimmt die Aufgabe aus dem Antrag „Street
Art“-Kunst an Erlanger Fassaden in das Arbeitsprogramm 2020 auf. Es begleitet
die Verwirklichung eines Street-Art-Pilotprojekts an einer städtischen Fassade
und berichtet in einer der nächsten Kulturausschusssitzungen über die
Ergebnisse im Hinblick auf Kosten, Arbeitsaufwand und künstlerischer
Strahlkraft. Außerdem bewertet das Kulturamt eine mögliche Weiterführung des
Projekts.
Der Fraktionsantrag Nr. 242/2019 der CSU-Fraktion vom 15.10.2019 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Aus der Bürgerschaft kam die Idee, auch in Erlangen Street Art auf leeren
Fassaden anzubringen. Street Art ist, wie im o.g. Antrag formuliert, in vielen
deutschen und europäischen Städten seit Jahren Teil der Kunst im öffentlichen
Raum und erhält große Beachtung. Die Idee wurde bereits im Vorfeld zum Kultur-
und Freizeitausschuss in der Kunstkommission diskutiert und stieß grundsätzlich
auf großes Interesse und Wohlwollen, da Street Art eine Kunstform ist, die sich
den individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen, den Stadtraum aufwerten und
eine hohe künstlerische Strahlkraft entwickeln kann.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Zunächst soll ein Pilotkunstwerk entstehen. Gemeinsam mit der Ideengeberin aus der Bürgerschaft, deren Rolle noch geklärt werden muss, wird die Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung das Vorgehen festlegen. Dazu muss die Abteilung Personalressourcen einkaufen.
3. Prozesse und Strukturen
Die einzelnen Schritte des Pilotprojekts Street Art sind das Finden einer
Fassade, die Einigung über einen Künstler / eine Künstlerin (möglicherweise mit
einem Wettbewerb, d.i. Auslobung, Colloquium, Bearbeitung der Einsendungen und
Jurysitzung) samt Vertragsgestaltung, die organisatorische Abwicklung des Prozesses
inkl. Gerüstbau und die anschließende Stellungnahme und Bewertung des
Kunstprojekts für den Kultur- und Freizeitausschuss.
4. Ressourcen
Die Kosten können im Vorfeld schwer ermittelt werden. Amt 47 geht von einem
höheren fünfstelligen Betrag für das Pilotprojekt aus. Darin enthalten sind die
Kosten für die externen Personalressourcen, den Wettbewerb, den Gerüstbau und
das Künstler*innenhonorar. Es sind derzeit keine Mittel im Haushalt vorgesehen.
Amt 47 schlägt vor, die genauer kalkulierten Kosten im laufenden Haushaltsjahr
2020 zeitnah als Mittelbereitstellung anzumelden.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ ca. 60.000 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: