Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt 2020 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes (August 2019). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Schreiben vom 25.10.2018 hat die Regierung von Mittelfranken mitgeteilt, dass das Gebiet „Büchenbach-Nord“ im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm II 2018, Programmbereich „Soziale Stadt“ berücksichtigt wurde. Die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für das Gebiet wird durch ein externes Planungsbüro in den Programmjahren 2019 und 2020 erfolgen. Im Allgemeinen können Städtebauförderungsmittel gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u. a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick
auf die Fördersituation im laufenden Programmjahr 2019:
Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Soziale Stadt“ im laufenden Jahr 2019 bisher Mittel in Höhe von ca. 42 T€ bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förder-fähige Kosten von 70 T€ anerkannt.
Die Bewilligungsbescheide 2019 verteilten
sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:
· Erstellung eines ISEK (Zuschusshöhe Bund/Land: 38 T€)
· Öffentlichkeitsarbeit (Zuschusshöhe Bund/Land: 4 T€)
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2020
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2020 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2020 bis 2023 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 760 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderpro-gramme oder Beiträge (z.B. FAG und GVFG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (304 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (456 T€).
Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2020 zum Haushalt werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert
ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden. Dies
bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung
durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Regierung
von Mittelfranken eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst
dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt
in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und
nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt,
obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die
Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf den jeweiligen IvP-Nrn.
bzw. im entsprechenden Kostenbudget
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung 2020 Erlangen Büchenbach-Nord
Anlage 2: Geltungsbereich Erlangen Büchenbach-Nord