Die Verwaltung wird beauftragt wie vorgeschlagen zu verfahren und über das Ergebnis der Prüfung im Stadtrat zu berichten. Der Dringlichkeitsantrag der CSU Stadtratsfraktion Nr. 254/2019 ist damit erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die CSU- Stadtratsfraktion beantragt den Inhalt des Bürgerbegehrens auf direkte Umsetzungsmöglichkeiten durch einen Stadtratsbeschluss zu prüfen. Dadurch soll der Aufwand der mit einem Bürgerbegehren/Bürgerentscheid verbunden ist, vermieden werden. Die Verwaltung wird Umsetzungsmöglichkeiten des Bürgerbegehrens entsprechend prüfen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die betroffenen Dienststellen der Stadtverwaltung werden sich inhaltlich mit den einzelnen Punkten des Bürgerbegehrens auseinandersetzen. Es soll geprüft werden, ob durch die Stadtverwaltung im Sinne einer personell, bautechnisch möglichen und sinnvollen Umsetzung, rechtlich und haushaltstechnisch die Anliegen des Bürgerbegehrens aufgegriffen und direkt durch den Stadtrat zur Umsetzung beschlossen werden können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung wird die Umsetzungsmöglichkeiten des Bürgerbegehrens prüfen und das Ergebnis in den entsprechenden Gremien zur Abstimmung stellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden für den Prüfvorgang nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU-Antrag 254/2019 vom 16.10.2019 Bürgerbegehren Radentscheid Erlangen