Betreff
Haushalt 2020: Fraktionsantrag Nr. 184/2019 vom 14.10.19; Antrag zum Arbeitsprogrammvon Amt 24 (GME), Bauunterhalt Egon- von- Stephani- Halle/ Johann- Kalb- Sportanlage
Vorlage
242/368/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die notwendigen Schritte zur Umsetzung sind, wie unter II.2 beschrieben, zu veranlassen.
Der Fraktionsantrag Nr. 184/2019 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Den Nutzern werden funktionstüchtige Gebäude zur Verfügung gestellt

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

A) Egon-von-Stephani- Halle

 

Sanitäreinrichtungen:
Die Sanitäreinrichtungen sind funktionsfähig und werden im Rahmen des Bauunterhalts in Stand gehalten. Die Sanierung der Einrichtungen wird in die WC-Prioritätenliste unter Abgleich mit anderen Schulen bzw. Sporthallen für 2023 aufgenommen.

 

Bauunterhaltsmaßnahmen an der Decke:
Aktuell sind keine Maßnahmen geplant bzw. auch aus Sicht des GME technisch nicht notwendig.

 

Einbau LED-Beleuchtung
Diese Frage wird in der Beantwortung des Fraktionsantrages 185/2019 vom 14.10.2019 mit Vorlage 242/370/2019 abgearbeitet. Die Umrüstung auf energiesparende Beleuchtungssysteme folgt entsprechend einer zu erstellenden Prioritätenliste.

 

 

B) Johann- Kalb- Sportanlage, Umkleidegebäude, Sanitäreinrichtungen

Die Sanitäreinrichtungen sind funktionsfähig, jedoch  in schlechtem Zustand. Eine Instandhaltung folgt im Rahmen des regelmäßigen Bauunterhalts. Hierzu sind Schönheitsreparaturen in geringem Umfang 2020 vorgesehen.
Jedoch stellt sich die grundsätzliche Frage, die es zu untersuchen gilt, ob eine Generalsanierung des Gebäudes wirtschaftlich ist, oder ein Ersatzneubau - eventuell als Fertigbau/Modulbau - die wirtschaftlichere Alternative wäre. Diese Betrachtung bzw. die Umsetzung des Ergebnisses kann aus Kapazitätsgründen im techn. Gebäudemanagement nicht vor 2021 erfolgen, ohne nicht andere Maßnahmen negativ zu beeinflussen.

 

Die Maßnahme Generalsanierung des Gebäudes, einschließlich der Sanitäreinrichtungen bzw. der Ersatzneubau wird daher zur Anmeldung im Haushalt 2022 vorgesehen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Projektleitung durch Amt 24/SG Bauunterhalt in Zusammenarbeit mit SG Betriebstechnik

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ noch zu ermitteln

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ noch zu ermitteln

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag Nr. 184/2019 vom 14.10.2019