Betreff
Einrichtung einer weiteren Partnerklasse an der Michael-Poeschke-Schule in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule zum Schuljahr 2020/2021
Vorlage
40/210/2019
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Einrichtung einer weiteren mitwachsenden Partnerklasse an der Michael-Poeschke-Schule in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule zum Schuljahr 2020/2021 wird zugestimmt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Mai 2017 stimmte der Bildungsausschuss (40/114/2017) der erstmaligen Einrichtung einer Partnerklasse in Erlangen an der Michael-Poeschke-Schule (MPS) in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule (GZS) zu und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte umzusetzen.

 

Aus diesem Grunde wurden am Schulgebäude verschiedene bauliche Anpassungen u.a. zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgenommen, so dass die Partnerklasse planmäßig zum Schuljahr 2018/2019 eingerichtet werden konnte.

Die Partnerklasse wurde als eine alle vier Jahrgangsstufen mitwachsende Klasse eingerichtet. Es ist angedacht, ab dem Schuljahr 2022/2023 mit dem Aufbau eines Partnerklassenzuges zu beginnen, sofern die räumlichen Voraussetzungen rechtzeitig dafür hergestellt werden können. (vgl. Programm Zukunft Grundschulen).

 

Das Konzept der Partnerklasse fand sowohl bei Lehrkräften als auch bei Schülern und Eltern sehr großen Anklang, so dass der Wunsch nach einer Erweiterung des Konzepts besteht (s. Anlage 1 Erfahrungsbericht der Klassenleitungen).

Da im Rahmen der Klassenbildung für das Schuljahr 2019/2020 nur 2 anstelle von 3 Eingangsklassen gebildet wurden, ergeben sich unvorhergesehen räumliche Kapazitäten, die die Erweiterung des inklusiven Beschulungskonzepts um eine weitere mitwachsende Partnerklasse ab dem Schuljahr 2020/2021 möglich machen.

 

Im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs am 08.10.2019 in der Michael-Poeschke-Schule, an dem die Schulleitungen der MPS und der GZS, Vertreter*innen des Staatlichen Schulamtes, der Lebenshilfe, des Jugendamts sowie des Schulverwaltungsamtes teilnahmen, wurden die Voraussetzungen und nötigen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer weiteren Partnerklasse besprochen.

 

Das erfolgreich umgesetzte Konzept soll auch auf die neue Partnerklasse angewandt werden:
Die Klassenbildung sieht maximal 18 Grundschüler der Regelschule und acht Schüler der Förderschule vor. Die Kinder durchlaufen gemeinsam die Grundschule und haben so viel wie möglich gemeinsamen Unterricht, jedoch mindestens 8 Stunden pro Woche.

Grundsätzlich orientieren sich alle Inhalte des gemeinsamen Unterrichts am Lehrplan der Grundschule, der verbindlich eingehalten wird.

Die leistungsheterogene Gruppen- und Partnerarbeit stellt dabei ein wichtiges Unterrichtsprinzip dar, um Lernen am gleichen Lerngegenstand, aber auf verschiedenen Lernstufen und mit verschiedenen Lernzielen zu ermöglichen.

 

Raumsituation:

Die Barrierefreiheit zum Haupt-, Neben- und Turnhallengebäude sowie der Zugang zum Fachraum-Container, eine Behindertentoilette, ein beheizter Zugang zur im Außenbereich liegende Toilettenanlage sowie ein Sozialraum als auch ein pädagogischer Nebenraum wurden bereits zum Schuljahr 2018/2019 hergestellt. Insofern liegen bereits weitgehend geeignete Rahmenbedingungen vor. Durch das freie Klassenzimmer besteht nun die Möglichkeit eine weitere Klasse der Georg-Zahn-Schule an die Michael-Poeschke-Schule zu holen und damit wie im Konzept beschrieben das inklusive Angebot entsprechend zu erweitern.

Idealerweise kann die bestehende Raumsituation mit zwei gegenüberliegenden Klassen im Obergeschoss des Seitengebäudes der Schule in identischer Weise hergestellt werden. Auch hier bestünde die Möglichkeit, die angrenzenden Garderoben bei Bedarf zu pädagogischen Nebenräumen umzufunktionieren, was wahrscheinlich mit geringem baulichen Aufwand im Rahmen des Bauunterhalts möglich ist.

 

Bestehende Raumsituation Partnerklassen 2018/2019 mit Fachraum-Container (EG Seitengebäude):

 


 

 

 

 

Zukünftige Raumsituation Partnerklassen ab 2020/2021 (1.OG Seiterngebäude):

 

 

 

 

In der bereits bestehenden Partnerklasse gibt es aktuell kein Kind mit einer körperlichen Behinderung. Sollte bei Einrichtung der 2. Partnerklasse die Barrierefreiheit eine Rolle spielen, könnten die Klassenzimmer der jeweiligen Partnerklassen unproblematisch getauscht werden.

 

Betreuungssituation:
Aktuell bestehen unmittelbar an der Schule zwei Hortgruppen sowie eine Mittagsbetreuung.

Grundsätzlich wird eine gemeinsame Betreuung aller Kinder aus pädagogischer Sicht bevorzugt. Zur Erweiterung des inklusiven Betreuungsangebots vor Ort prüft die Lebenshilfe als möglicher Träger, inwieweit die Einrichtung einer inklusiven Hortgruppe direkt in den Räumlichkeiten der Schule genehmigungsfähig ist. Eine Kooperation mit dem Hort Holist soll konzeptioneller Teil dieser neuen Hortgruppe werden. Eine Klärung wird hier zwischen der GSZ, der Lebenshilfe und dem Jugendamt herbeigeführt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beide Schulen führen die erforderlichen Beschlüsse bzw. Zustimmungen der Lehrerkonferenzen und des Elternbeirates herbei. Die Einrichtung einer weiteren Partnerklasse wird auch durch das Staatliche Schulamt befürwortet.

 

Die Schulträger Stadt Erlangen und die Lebenshilfe beantragen für die Einrichtung einer weiteren Partnerklasse die entsprechenden schulaufsichtlichen Genehmigungen bei den zuständigen Stellen der Regierung von Mittelfranken.

 

Der bestehende Mietvertrag zwischen der Stadt Erlangen als Vermieter und der Lebenshilfe als Mieter kann für die zusätzlich genutzten Räume durch die Lebenshilfe entsprechend ergänzt werden.

Eine Elterninformation sowie eine Bedarfserhebung sollen im Rahmen der Elternabende im Dezember 2019 erfolgen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden aktuell nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

  1. Erfahrungsbericht Partnerklasse 2018/2019