Betreff
21. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7): Änderung des Kapitels 2.2 Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/306/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen gibt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 21. Änderung des Regionalplanes die Stellungnahme gemäß Punkt 3.3 ab.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative städtebauliche und einzelhandelsrelevante Auswirkungen auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungahme zur 21. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Vertagung keine fristgerechte Stellungnahme abgeben werden kann.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vorhaben:

 

Auf Ebene der Landesplanung wurden in den letzten Jahren bereits verschiedene Änderungen am System der Zentralen Orte angestoßen.

 

Die 21. Änderung des Regionalplanes sieht folgendes vor:

 

Das Kapitel 2.2 „Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte“ kann aktuell nicht mehr als aus dem LEP (Landesentwicklungsprogramm Bayern 2018) entwickelt angesehen werden.

Gemäß LEP 2.1.2 (Z) umfasst das zentralörtliche System in Bayern folgende Stufen:

 

a)       Grundzentren,

b)      Mittelzentren,

c)       Oberzentren,

d)      Regionalzentren,

e)      Metropolen.

 

Die Grundzentren werden auf Ebene der Regionalplanung festgelegt. Sowohl im Hinblick auf die Stufen des zentralörtlichen Systems als auch auf die Festlegung von Nahbereichen besteht daher konkreter Handlungsbedarf. Während das LEP lediglich noch die unterste Stufe als Grundzentren vorsieht, differenziert das Regionalplankapitel 2.2 derzeit noch zwischen Kleinzentren und Unterzentren sowie Siedlungsschwerpunkten. Weiterhin sind für die als Siedlungsschwerpunkte festgelegten Kommunen bislang noch keine Nahbereiche im Regionalplan zugeordnet, was vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes aus dem LEP für alle zentralen Orte zu erfolgen hat.

 

Die Grundzentren übernehmen die Versorgungsfunktion ihres Nahbereiches mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs und gewährleisten somit die grundlegende Daseinsvorsorge in zumutbarerer Erreichbarkeit. Mehrfachgrundzentren nehmen ihren zentralörtlichen Versorgungsauftrag gemeinsam wahr. Zu den zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung zählen z.B. Grund- und Mittelschulen, Einrichtungen des Breitensports sowie die ambulante medizinische Grundversorgung (Allgemeinärzte, Zahnärzte, Apotheken, ambulante Pflege), ausreichende Einzelhandelangebote und ein qualifizierte ÖPNV-Angebot.

 

Unabhängig vom Entwicklungsgebot aus dem LEP und den daraus resultierenden Anpassungen im Regionalplan ist nach Aussage der Regionalplanung auch eine grundsätzliche Überprüfung des zentralörtlichen Systems sowie der Nahbereiche in der Region Nürnberg sinnvoll, da sich die Region in den letzten 10 Jahren dynamisch entwickelt hat.

 

 

Verfahren:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.09.2019 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zur 21. Änderung des Regionalplans einzuleiten. Die Änderung betrifft das Kapitel 2.2 Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte. Die Fortschreibungsunterlagen werden gemäß Art. 16

Abs. 3 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes bei der höheren Landesplanungsbehörde, den kreisfreien Gemeinden und den Landratsämtern ausgelegt (vgl. Die amtlichen Seiten vom 17.10.2019). Der Auslegungszeitraum und die Beteiligungsfrist enden am 22.11.2019.

 

Die betroffenen Kommunen haben die Möglichkeit, bis zum 22. November 2019 Stellung zu den geänderten Festlegungen gemäß dem Entwurf der 21. Änderung des Regionalplans einschließlich des Umweltberichts zu nehmen.

 

Eine Fristverlängerung wurde auf Anfrage nicht gewährt. Die fristgerechte Stellungnahme der Stadt Erlangen ergeht unter Vorbehalt auf Grund § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung.

 

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern hat die Stadt Erlangen am 7. November 2016 (Vorlage 611/148/2016) sowie am 11. Dezember 2017 (Vorlage 611/212/2017) bereits eine Stellungnahme im Hinblick auf die Änderungen des zentralörtlichen Systems abgegeben. Die Verwaltung hält an den Stellungnahmen zum LEP aus den Jahren 2016 und 2017 auch weiterhin fest:

 

„Anstelle einer grundlegenden Überarbeitung des Systems der Zentralen Orte wurden in der 21. Änderung des Regionalplanes analog zum LEP alleine Aufstufungen und formale Umbenennungen vorgenommen. Abstufungen erfolgten nicht. Die Vermehrung von Zentralen Orten wird kritisch gesehen, da dadurch eine Schwächung bereits bestehender Zentraler Orte, insbesondere im Bereich Einzelhandel, zu befürchtet ist und die Steuerungsfunktion des Instruments reduziert wird. Das Vorgehen, die Klein- und Unterzentren sowie die Siedlungsschwerpunkte allgemein zu Grundzentren zusammenzufassen wird ebenfalls kritisch betrachtet, da innerhalb der Grundzentren weiterhin eine differenzierte zentrale Versorgungsfunktion besteht.

 

Für die Zentralen Orte sollte im LEP ein klarer Kriterienkatalog vorgelegt werden, der auch für die von der Regionalplanung vorzunehmende Festlegung der Grundzentren verbindlich anzuwenden ist.

 

Weiterhin werden seitens der Stadt Erlangen zusätzliche Mehrfachgrundzentren kritisch betrachtet. Auf diese Weise kann eine Zentralität konstruiert werden, obwohl sie nicht vorhanden ist. Ein Einzelhandelsprojekt in einem benachbarten Mehrfachgrundzentrum greift z. B. auf Kaufkraft im Erlanger Stadtgebiet zurück. Das gefährdet die wohnungsnahe Versorgung im Stadtteil.

 

Trotz der dargelegten Bedenken wird der begrenzte Handlungsspielraum der Regionalplanung anerkannt. Die Stadt Erlangen nimmt daher die 21. Änderung des Regionalplanes zur Kenntnis.“

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:                Anlage 1: Entwurf 21. Änderung Regionalplan Region Nürnberg (7)

Zentrale Orte und Nahbereiche

Begründungskarte 3 (Stand: 23.09.2019)

 

                                   Anlage 2: Bisheriger Stand Regionalplan Region Nürnberg (7)

                                   Zentrale Orte, Nahbereiche und Siedlungsschwerpunkte

                                   Begründungskarte 3