hier: Verfahrensänderung
Das mit Beschluss vom 15.11.2016 eingeleitete Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 466 - Noetherstraße wird im Weiteren auf das beschleunigte Verfahren nach
§ 13 b BauGB umgestellt.
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht mehr erforderlich. Das Verfahren wird mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses entsprechend eingestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das am südlichen Ortsrand von Bruck gelegene Grundstück, das bis dato für Gartenzwecke genutzt wurde, soll im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum bzw. Deckung des in Erlangen vorhandenen Bedarfs nach Wohneigentum in Wohnbauland umgewandelt werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche Grundlage für das von der Deutschen Reihenhaus AG geplante Vorhaben zu schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.11.2016 beschlossen, für das Gebiet nördlich des Herbstwiesenwegs, östlich des Emmy-Noether-Gymnasiums und südlich der Noetherstraße den Bebauungsplan Nr. E 466 – Noetherstraße – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen und die 19. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 466 der Stadt Erlangen – Noetherstraße – mit in-tegriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Verfahrenswechsel
Durch das Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) wurde zur Erleichterung des Wohnungsbaus das Verfahren nach § 13 b BauGB eingeführt, der die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 BauGB eröffnet.
Um zügig die rechtlichen Grundlagen für die zukünftigen Wohnbauflächen zu schaffen, wird daher ein Verfahrenswechsel zum beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB vorgenommen. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 466 – Noetherstraße – erfolgt daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, weil folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Das Plangebiet schließt an den Innenbereich an.
• Es wird eine Wohnnutzung begründet.
• Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung beträgt weniger als 10.000 m².
• UVP-pflichtige Vorhaben werden nicht begründet.
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten.
Gemäß § 13 b BauGB i. V. m.§ 13 a Abs. 2 und § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung findet gemäß § 13 a Abs: 2 Nr. 4 BauGB keine Anwendung.
Auf Grund der zeitlichen Befristung des § 13 b BauGB bis zum 31.12.2019 ist es erforderlich das Verfahren noch in diesem Jahr umzustellen.
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die betreffende Fläche derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ dargestellt. Die geplante Wohnnutzung weicht von der Darstellung im FNP ab. Für die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist keine Änderung als eigenständiges Verfahren erforderlich, daher wird das Verfahren zur 19. Änderung des FNP nicht weiterverfolgt.
Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan BP E466 - Noetherstraße