Betreff
Antrag Nr. 151/2019 der CSU-Fraktion; Baumgutachten Bergkirchweihgelände: keine Baumfällung bis zum „Dritt-Gutachten"
Vorlage
773/065/2019
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Es wird kein weiteres Gutachten für die Bäume Nr. 13790 und Nr. 3044 beauftragt. Bleibt das von städtischer Seite beauftragte Gutachten (ggf. auch nach einer fachlichen Diskussion), unverändert bestehen, werden die Fällung des Baums Nr. 13790 und der Rückschnitt des Baums Nr. 3044 ohne Aufschub vollzogen.

2. Der Antrag Nr. 151/2019 der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.10.2019 ist damit bearbeitet. 


1.   Sachbericht

Gutachterliche Aspekte

Seit 2009 wurden für die großen und alten Bäume (auch für die beiden Linden) auf dem Bergkirchweihgelände mit unklarer Verkehrssicherheit vier eingehende Gutachten durch drei verschiedene, öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter erstellt.

Das aktuelle, von der Stadt Erlangen beauftragte Gutachten, attestiert den beiden – im Eigentum der Stadt Erlangen stehenden - benannten Bäumen Nr. 13790 und Nr. 3044, die ein Anwohner/Pächter und angrenzender Eigentümer erneut gutachterlich bewerten lassen möchte, eindeutig eine ungenügende Standsicherheit. Der Baum Nr. 13790 ist mit 79% und Baum Nr. 3044 mit 117% bewertet. Ein Baum gilt ab einem Wert kleiner als 150 % als nicht mehr standsicher. Es werden auf dem Bergkirchweihgelände auch Standsicherheiten von bis zu 400% erreicht. Beauftragt war durch die Stadt die gutachterliche Bewertung der Verkehrssicherheit unter Einbeziehung der drei vorangegangenen Gutachten.

Durch die Abteilung Stadtgrün wurden sowohl das selbst beauftragte als auch das durch den Betreiber des benachbarten Gastronomiebetriebes beauftragte Gutachten geprüft und kritisch hinterfragt. Beide Gutachter haben ihre Ergebnisse bestätigt, bei der Bewertung keine Fehler oder Zweifel gesehen und den Bäumen eine Vorschädigung attestiert. Das nichtstädtische Gutachten schlägt zudem eingehende Nachkontrollen und engmaschige Sichtkontrollen vor. In den beiden letzten städtischen Gutachten wiederum wurde ein mykotischer Befall dokumentiert, der den Verfall der Wurzeln und die Minderung der Standsicherheit nach sich zieht.

Mit einem weiteren zu beauftragenden Gutachten, könnte zwar grundsätzlich eine dritte qualifizierte Einschätzung eingeholt werden, das vorliegende städtische Gutachten würde damit aber nicht widerlegt und die negative Beurteilung der Standsicherheit auch nicht revidiert werden.

Um die beiden vorliegenden Gutachten dennoch erneut intensiv prüfen und bewerten zu können, wurden die beiden Gutachter und der Auftraggeber des nichtstädtischen Gutachtens für die
43. KW zu einer Besprechung der konträren Ergebnisse bzgl. der Standsicherheit eingeladen.

Die beiden Entscheidungen, dass der Baum Nr. 13790 gefällt und unmittelbar nachgepflanzt wird und dass der Baum Nr. 3044 bis zum Erreichen der Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden kann, werden dabei letztmalig und abschließend durch die Abteilung Stadtgrün geprüft.
Nur für den Fall, dass in diesem fachlichen Austausch, der durch die Stadt beauftragte Gutachter seine Einschätzung und seinen Prüfbericht ändern würde und die Standsicherheit der Bäume nicht mehr negativ beurteilen würde, könnte von der Fällung des Baumes Nr. 13790 und dem Rückschnitt des Baumes Nr. 3044 abgesehen werden.
Bleiben anderenfalls die Einschätzung und der Prüfbericht unverändert, wären die geplanten Maßnahmen unweigerlich, spätestens in der 44. KW umzusetzen.

Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bäume nicht umzusetzen, ist auch aufgrund des vorliegenden anderslautendes Gutachtens keine verantwortbare Handlungsalternative.

Naturschutzfachliche Aspekte – Zeitpunkt der Fällung

Die Fällung der Bäume ist aus naturschutzfachlicher Sicht nur in einem vierwöchigen Zeitfenster im Oktober möglich - das Belassen der Torsi seit dem Frühjahr 2019 war dieser Tatsache geschuldet.

Die Fällungen bzw. Rückschnitte zu Torsi wurden von der Regierung von Mittelfranken mit einer Ausnahmegenehmigung bewilligt. Durch einen Aufschub würden die Fällungen erneut in die Fledermaus- und Vogelschutzzeiten fallen. Eine nochmalige Befreiung von den Vorgaben des Vogelschutzes durch die Regierung von Mittelfranken (wie anlässlich der Fällungen kurz vor der Bergkirchweih 2019) wäre aufgrund der Planbarkeit der Arbeiten seit April 2019 und damit fehlender Dringlichkeit unwahrscheinlich. Die Abteilung Stadtgrün bewertet einen Aufschub der beiden Fällungen aus oben genannten Gründen nach derzeitigem Stand als unverantwortlich.

Noch im Herbst 2019 werden für 206.000 € 29 Bäume auf dem Bergkirchweihgelände als Ersatz gepflanzt. Die geplanten Baumstandorte werden zuvor aufwändig ertüchtigt, um große, gesunde Bäume für Jahrzehnte zu garantieren. Hierdurch wird die Einbindung von CO2 für die nachfolgenden Generationen unserer Stadt gewährleistet. Auch der zu fällende Baum Nr. 13790 wird somit unmittelbar nachgepflanzt.

Die alten, ortsprägenden Bäume zu fällen, ist eine schwere Entscheidung für alle Beteiligten, aber vor allem für diejenigen, die dafür fachlich die Verantwortung tragen, weil Ihnen Bäume und Grünflächen sehr am Herzen liegen. Gleichzeitig leistet die zeitnahe Nachpflanzung eines erkrankten Baumes jedoch einen Beitrag zur gezielten Verjüngung des Baumbestandes, damit die Bergkirchweih auch in Zukunft unter einem grünen Blätterdach stattfindet.

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 151/2019 der CSU-Fraktion