1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Es wird kein weiteres Gutachten für die Bäume Nr. 13790 und Nr. 3044
beauftragt. Bleibt das von städtischer Seite
beauftragte Gutachten (ggf. auch nach einer fachlichen Diskussion), unverändert
bestehen, werden die Fällung des Baums Nr. 13790 und der Rückschnitt des Baums
Nr. 3044 ohne Aufschub vollzogen.
2. Der Antrag Nr. 151/2019 der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.10.2019 ist damit bearbeitet.
1. Sachbericht
Gutachterliche
Aspekte
Seit 2009 wurden für die großen und alten Bäume (auch für
die beiden Linden) auf dem Bergkirchweihgelände mit unklarer Verkehrssicherheit
vier eingehende Gutachten durch drei verschiedene, öffentlich bestellte und
vereidigte Gutachter erstellt.
Das aktuelle, von der Stadt Erlangen beauftragte Gutachten,
attestiert den beiden – im Eigentum der Stadt Erlangen stehenden - benannten
Bäumen Nr. 13790 und Nr. 3044, die ein Anwohner/Pächter und angrenzender
Eigentümer erneut gutachterlich bewerten lassen möchte, eindeutig eine
ungenügende Standsicherheit. Der Baum Nr. 13790 ist mit 79% und Baum Nr. 3044
mit 117% bewertet. Ein Baum gilt ab einem Wert kleiner als 150 % als nicht mehr
standsicher. Es werden auf dem Bergkirchweihgelände auch Standsicherheiten von
bis zu 400% erreicht. Beauftragt war durch die Stadt die gutachterliche
Bewertung der Verkehrssicherheit unter Einbeziehung der drei vorangegangenen
Gutachten.
Durch die Abteilung Stadtgrün wurden sowohl das selbst
beauftragte als auch das durch den Betreiber des benachbarten
Gastronomiebetriebes beauftragte Gutachten geprüft und kritisch hinterfragt.
Beide Gutachter haben ihre Ergebnisse bestätigt, bei der Bewertung keine Fehler
oder Zweifel gesehen und den Bäumen eine Vorschädigung attestiert. Das
nichtstädtische Gutachten schlägt zudem eingehende Nachkontrollen und
engmaschige Sichtkontrollen vor. In den beiden letzten städtischen Gutachten
wiederum wurde ein mykotischer Befall dokumentiert, der den Verfall der Wurzeln
und die Minderung der Standsicherheit nach sich zieht.
Mit einem weiteren zu beauftragenden Gutachten, könnte zwar
grundsätzlich eine dritte qualifizierte Einschätzung eingeholt werden, das
vorliegende städtische Gutachten würde damit aber nicht widerlegt und die
negative Beurteilung der Standsicherheit auch nicht revidiert werden.
Um die beiden vorliegenden Gutachten dennoch erneut intensiv
prüfen und bewerten zu können, wurden die beiden Gutachter und der Auftraggeber
des nichtstädtischen Gutachtens für die
43. KW zu einer Besprechung der konträren Ergebnisse bzgl. der Standsicherheit
eingeladen.
Die beiden Entscheidungen, dass der Baum Nr. 13790 gefällt
und unmittelbar nachgepflanzt wird und dass der Baum Nr. 3044 bis zum Erreichen
der Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden kann, werden dabei letztmalig
und abschließend durch die Abteilung Stadtgrün geprüft.
Nur für den Fall, dass in diesem fachlichen Austausch, der durch die Stadt
beauftragte Gutachter seine Einschätzung und seinen Prüfbericht ändern würde
und die Standsicherheit der Bäume nicht mehr negativ beurteilen würde, könnte
von der Fällung des Baumes Nr. 13790 und dem Rückschnitt des Baumes Nr. 3044
abgesehen werden.
Bleiben anderenfalls die
Einschätzung und der Prüfbericht unverändert, wären die geplanten Maßnahmen
unweigerlich, spätestens in der 44. KW umzusetzen.
Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen für Bäume nicht umzusetzen, ist auch aufgrund des vorliegenden
anderslautendes Gutachtens keine verantwortbare Handlungsalternative.
Naturschutzfachliche
Aspekte – Zeitpunkt der Fällung
Die Fällung der Bäume ist aus naturschutzfachlicher Sicht nur in einem
vierwöchigen Zeitfenster im Oktober möglich - das Belassen der Torsi seit dem
Frühjahr 2019 war dieser Tatsache geschuldet.
Die Fällungen bzw. Rückschnitte zu Torsi wurden von der Regierung von
Mittelfranken mit einer Ausnahmegenehmigung bewilligt. Durch einen Aufschub
würden die Fällungen erneut in die Fledermaus- und Vogelschutzzeiten fallen.
Eine nochmalige Befreiung von den Vorgaben des Vogelschutzes durch die
Regierung von Mittelfranken (wie anlässlich der Fällungen kurz vor der
Bergkirchweih 2019) wäre aufgrund der Planbarkeit der Arbeiten seit April 2019
und damit fehlender Dringlichkeit unwahrscheinlich. Die Abteilung Stadtgrün bewertet
einen Aufschub der beiden Fällungen aus oben genannten Gründen nach derzeitigem
Stand als unverantwortlich.
Noch im Herbst 2019 werden für 206.000 € 29 Bäume auf dem
Bergkirchweihgelände als Ersatz gepflanzt. Die geplanten Baumstandorte werden
zuvor aufwändig ertüchtigt, um große, gesunde Bäume für Jahrzehnte zu
garantieren. Hierdurch wird die Einbindung von CO2 für die
nachfolgenden Generationen unserer Stadt gewährleistet. Auch der zu fällende
Baum Nr. 13790 wird somit unmittelbar nachgepflanzt.
Die alten, ortsprägenden Bäume zu fällen, ist eine schwere
Entscheidung für alle Beteiligten, aber vor allem für diejenigen, die dafür
fachlich die Verantwortung tragen, weil Ihnen Bäume und Grünflächen sehr am
Herzen liegen. Gleichzeitig leistet die zeitnahe Nachpflanzung eines erkrankten
Baumes jedoch einen Beitrag zur gezielten Verjüngung des Baumbestandes, damit
die Bergkirchweih auch in Zukunft unter einem grünen Blätterdach stattfindet.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 151/2019 der CSU-Fraktion