Zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 15. März 2020 wird Herr berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes als Wahlleiter und Herr Verwaltungsdirektor Dr. Martin Holzinger, Leiter des Bürgeramtes, als stellvertretender Wahlleiter berufen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ordnungsgemäße Bildung der gesetzlich erforderlichen Wahlorgane.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Berufung gemäß Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist der Wahlleiter und eine Stellvertretung für die Kommunalwahl rechtzeitig vor dem 89. Tag vor der Wahl, d.h. vor dem 17.12.2019, durch den Stadtrat zu berufen.
Anlagen: