Der Stadtrat ermächtigt den Vertreter der Stadt Erlangen, in
der ordentlichen Hauptversammlung der Erlangen AG Technologie Scouting &
Marketing i.L. folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2018,
2. Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe bei der Entlastung des Aufsichtsrates,
3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018,
4. Entlastung der Abwickler für das Geschäftsjahr 2018,
5. Billigung der Liquidationsschlussrechnung.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom
07.12.2017 wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung der Erlangen AG
Technologie Scouting & Marketing (kurz: Erlangen AG) am 22.12.2017
beschlossen, die Gesellschaft zum 31.12.2017 aufzulösen. Als Abwickler wurden die
bisherigen Vorstände Herr Matthias Hiegl und Herr Konrad Beugel bestellt. Die Liquidation wurde am 05.01.2018 ins
Handelsregister eingetragen und der Gläubigeraufruf am 02.02.2018 im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Jahr 2018 konnte die Abwicklung der Gesellschaft abgeschlossen werden. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 ist damit gleichzeitig die Liquidationsschlussbilanz. Das Sperrjahr ist seit dem 04.02.2019 abgelaufen. Bis dato unbekannte Gläubiger haben sich nicht gemeldet.
Vor der endgültigen Löschung der Gesellschaft im Handelsregister müssen in der Hauptversammlung der Erlangen AG i.L. noch folgende Beschlüsse gefasst werden, für die der städtische Vertreter nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates die Zustimmung des Stadtrates benötigt:
Beschlussantrag Nr. 1: Feststellung des Jahresabschlusses 2018
Der Jahresabschluss 2018, der gleichzeitig die Liquidationsschlussbilanz darstellt, wurde von der Steuerberatungsgesellschaft Walda & Partner, Erlangen, aufgestellt (s. Anlage). Die Bilanz des Geschäftsjahres 2018 schließt mit einer Summe von 7.862,39 € (Vj.: 12.429,41 €) ab. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.784,78 € (Vj.: 4.567,06 €) aus. Eine Prüfung fand aufgrund der Befreiung des Amtsgerichts von der Prüfungspflicht im Liquidationszeitraum nicht statt.
Verwertbares Anlagevermögen war nicht vorhanden. Unter Berücksichtigung der Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen verbleibt ein Gesellschaftsvermögen (= Eigenkapital) in Höhe von 6.017,48 €. Die Aufwendungen im Abwicklungsjahr in Höhe von insgesamt 1.784,78 € betrafen im Wesentlichen Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten (1.437,78 €), noch anfallende Notarkosten (geschätzt 200,00 €) und Nebenkosten des Geldverkehrs (141,05 €).
In der Liquidationsphase obliegt es der Hauptversammlung, den Jahresabschluss nach Prüfung und Billigung durch den Aufsichtsrat festzustellen.
Beschlussanträge 2 - 4: Entlastung von Aufsichtsrat und
Abwickler
Während der Liquidationsphase besteht die Gesellschaft im Wesentlichen in ihrer bisherigen Organisationsform weiter. Statt eines Vorstands stehen der Gesellschaft Abwickler vor, deren Aufgabe es ist, die verbliebenen Vermögensgegenstände zu verwerten sowie die Schulden zu begleichen. Der Aufsichtsrat behält seine Überwachungsfunktion, wenn auch mit eingeschränkter Zuständigkeit.
Als Aktionärsvertreter vertritt Herr Oberbürgermeister
Dr. Janik, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender ist, die Stadt in der
Hauptversammlung. Bei der Entlastung des Aufsichtsrates ist eine Abstimmung des
Oberbürgermeisters nicht möglich, da er sich nicht selbst entlasten kann. Wie
in den Vorjahren wird vorgeschlagen,
dass die Stimmabgabe schriftlich durch Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens
als gesetzlicher Vertreterin des
Oberbürgermeisters erfolgt.
Beschlussantrag Nr. 5: Billigung der Liquidationsschlussrechnung
Die Liquidationsschlussrechnung zum Abschluss der Liquidation ist von der Hauptversammlung zu billigen (sog. „Entlastung“).
In der Liquidationsschlussbilanz zum 31.12.2018 (= Jahresabschluss 2018) sind bereits alle Aufwendungen berücksichtigt, die das Geschäftsjahr 2018 betreffen, auch wenn sie erst in 2019 zur Auszahlung gekommen sind bzw. noch kommen werden. Sie schließt mit einem Gesellschaftsvermögen (= Eigenkapital) von 6.017,48 €. Davon sind noch die in 2019 anfallenden Kontoführungsgebühren in Höhe von ca. 85 € abzuziehen und die vorläufig geschätzten Notarkosten zu korrigieren. Steuerliche Außenstände existieren nach aktuellem Kenntnisstand nicht.
Das Restvermögen nach Abschluss der Liquidation wird
somit voraussichtlich ca. 5.980 €
betragen. Es ist auf die Aktionäre gemäß ihrem Anteil am Grundkapital zu
verteilen. Auf die Stadt Erlangen entfallen davon 91,05%, also ca. 5.445 €.
Davon sollen knapp 500 € den Aktionären angeboten werden, die der Stadt in 2017
ihren Aktienanteil zu 1 € übertragen haben, um eine Nutzung des
Gesellschaftsmantels für andere Zwecke zu ermöglichen. Dieses Vorhaben war
gescheitert, da nicht alle Aktionäre bereit waren, ihre Aktien der Stadt
Erlangen zu übereignen, so dass eine
– arbeitsaufwändige - Liquidation der Erlangen AG erforderlich wurde. Die
Aktionäre, die 2017 ihre Aktien der Stadt abgetreten haben, sollen nicht
schlechter gestellt werden.
Ausblick: Beendigung der Abwicklung und Löschung der
Gesellschaft
Nach Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und Billigung der Liquidationsschlussrechnung durch die Hauptversammlung werden die Abwickler den „Schluss der Abwicklung“ beim Registergericht anmelden, damit die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht werden kann. Das verbliebene Vermögen wird ausbezahlt. Dem Registergericht soll vorgeschlagen werden, dass die Bücher und Schriften der Erlangen AG, die zehn Jahre lang aufzubewahren sind, bei der Medical Valley Center GmbH, Erlangen, in 91052 Erlangen, Henkestraße 91, hinterlegt werden.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Jahresabschluss/Liquidationsschlussbilanz zum 31.12.2018