DA Bau-Beschluss Vorentwurf
1. Der Vorentwurfsplanung zur Böschungssicherung und
-begrünung nördlich der Fahrradüberdachung und am Bachgraben wird zugestimmt.
2. Um den Zeitplan mit dem Ziel der Vergabe und Fertigstellung bis Frühjahr 2020 einhalten zu können sowie aufgrund der bereits sehr detaillierten Vorentwurfsplanung wird abweichend von der DA Bau auf den separaten Beschluss des Entwurfsplans verzichtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Böschungssicherung und -begrünung entsprechend der vorgelegten Planung bis Frühjahr 2020 fertigzustellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
An den vorhandenen Böschungen sind aufgrund der steilen Neigung Schäden durch Abrutschen bzw. Abschwemmungen aufgetreten.
Durch die Sicherungsmaßnahmen sollen die Schäden behoben und zukünftige Schäden vermieden werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Sicherung der Böschung bei der überdachten Fahrradabstellanlage erfolgt durch den Einbau von Totholzfaschinen. Der bisherige Aufwuchs wird durch bodendeckende Gehölze und einzelne Sträucher ersetzt, die mit ihrem Wurzelwerk den Erdboden sichern.
Zur Böschungssicherung am Bachgraben werden Gabionenkörbe eingebaut. Die obere Gabionenreihe ist um ca. 50 cm zurückversetzt. An einzelnen Stellen wird die Gabionenreihe durch Natursteinquader aufgelockert. Am Ein- und Ablauf wird der Hang durch den Einbau von Steinschüttungen gesichert. An der Nordseite des Bachgrabens zum öffentlichen Weg hin werden heimische Gehölze angepflanzt. An der Südseite werden Teile der Böschung zusammen mit dem vorhandenen Gras-/Krautbewuchs erhalten. Beiderseits des Bachgrabens werden einzelne größere Solitärgehölze gepflanzt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Planung fand in enger Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen sowie dem Tiefbauamt statt.
Nach der Beschlussfassung ist vorgesehen, die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu erstellen sowie das Vergabeverfahren durchzuführen, so dass die Böschungssicherung und -bepflanzung im Frühjahr 2020 realisiert werden kann.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
78.000 € |
bei IPNr.: 546.430 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Die HH-Mittel in Höhe von 78.000 € werden durch Amt 66 auf IP-Nr. 546.430 zur Verfügung gestellt.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
30.09.2019, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Vorentwurf
Anlage 3 Schnitt Bachgraben