Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Wärmeerzeugung und Installation eines Blockheizkraftwerkes im E-Werk wird zugestimmt.
Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der einzige Kessel im E-Werk ist defekt und
verliert Wasser.
Der Brennwertkessel, Fabrikat Buderus aus
Edelstahl wurde im Jahr 2005/ 2006 im Rahmen des Bauabschnitt 4b installiert,
der Kessel ist somit ca. 14 Jahre alt.
Das E-Werk beauftragte deshalb den
Hersteller Fa. Buderus, den Kessel durch Schweißen zu reparieren. Nach weiteren
Prüfungen im Mai 2019 musste festgestellt werden, dass eine Schweißung des
Kessels aufgrund der Beschädigungen nicht mehr möglich ist, der Kessel muss
dringend erneuert werden.
Aktuell
ist der Kessel noch in Betrieb, der Wasserverlust kann noch toleriert werden.
Allerdings
kann
sich dieser Zustand sehr schnell ändern und zu einem Totalausfall der Heizung
führen.
Da beim E-Werk nur ein Kessel für die
Beheizung zur Verfügung steht, hätte dies gravierende Folgen für den
Veranstaltungsbetrieb im E-Werk. Die Wärmeerzeugung muss somit komplett
erneuert werden, um eine sichere, energiesparende und nachhaltige
Wärmeerzeugung zu gewährleisten.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergab: Um die Grundlast von Strom und Wärme zu decken, soll ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) installiert werden. Mit dem BHKW kann ca. 62% des Wärmebedarfs und ca. 31% des Strombedarfs gedeckt werden. Durch das BHKW ergibt sich eine CO2-Einsparung von 18%, was einer CO2-Menge von ca. 65.000 kg/ Jahr entspricht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der vorhandene 600 kW Kessel wird durch 2 Gasbrennwertkessel mit jeweils 225 kW (Gesamt = 450 kW) Heizleistung ersetzt. Zusätzlich wird ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von 20 kW Strom und 44 kW Wärme vorgesehen.
Das BHKW ist wirtschaftlich, die zusätzlichen Kosten (ca. 101.800 €) amortisieren sich in einem Zeitraum von unter 7 Jahren durch die Einsparung von ca. 16.574 € (= ca. 117.380 kWh/a) bei den Stromkosten.
Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden die Vollwartungskosten, inkl. aller Verbrauchsmaterialen, Dienstleistungen, großen Revision bei 60.000 Betriebsstunden (=Austauschmotor) berücksichtigt.
Neben der Energieeinsparung ergibt sich eine CO2 - Einsparung von ca. 65.000 kg pro Jahr.
Um die Laufzeiten des BHKW zu erhöhen ist ein Pufferspeicher vorgesehen.
Die vorhandenen Kaminanlagen sind ebenfalls defekt und werden erneuert.
Die Elektroinstallation zur Stromeinspeisung in das Stromnetz ist vorgesehen, die vorhandene MSR-Technik bzw. die GLT wird angepasst und ergänzt.
Die Investitionskosten, inkl. Vorabmaßnahmen und Honorare betragen laut Kostenberechnung für die Wärmeerzeugung inkl. BHKW ca. 280.900 € Brutto.
Geplanter
Terminablauf
- Ausführungsplanung und LV-Erstellung, bis ca. Mitte/ Ende Oktober 2019
- bis ca. Mitte November Ausschreibung, Angebotsprüfung und Beauftragung
- ab ca. Mitte bis Ende Nov. 2019 Montagebeginn Kessel-Montage in 3 Abschnitten bis Ende Dezember 2019
- ab Januar bis Februar 2020 Aufstellung BKKW inkl. Pufferspeicher und Verrohrung, MSR-Technik, Isolierarbeiten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die weiteren Planungen sollen weiter durch das Ingenieurbüro Stelzig, 91257 Pegnitz durchgeführt werden, Projektsteuerung durch GME, 242-2, SG Betriebstechnik.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
280.900 € Brutto |
bei Sachkonto: Budget Amt 24 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 920941/57350010/521112, 920941/11170010/521112
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
25.09.2019, gez. i.A. Grasser
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Wirtschaftlichkeitsberechnung