Antrag der Grünen Liste 121/2019 vom 19.07.2019
1.
Die
Rubrik „Klimaauswirkungen“ wird ab 1.1.2020 in die Beschlussvorlagen
aufgenommen.
2. Der Antrag der Grünen Liste 121/2019 vom 19.07.2019 ist damit erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Ausrufung des Klimanotstands am 29.05.2019 wurde beschlossen, dass
der Erlanger Stadtrat bei seinen Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt und wenn immer möglich Maßnahmen priorisieren wird, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
Damit der Erlanger Stadtrat die Auswirkungen seiner Beschlüsse auf das
Klima berücksichtigen und entsprechend priorisieren kann, hat die
Stadtverwaltung einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, wie künftig in
Verwaltungsvorlagen die Klimaauswirkungen aufgeführt werden.
Die Einschätzung der Klimaauswirkungen in politischen Beschlussvorlagen
soll einerseits der allgemeinen Sensibilisierung für das Thema dienen.
Andererseits soll ihr Mehrwehrt darin liegen, dass die jeweils klimaschutzkonforme
Variante innerhalb der Vorlage als Option benannt werden muss. Auf diese Weise
wird gewährleistet, dass gegebenenfalls vorhandene Zielkonflikte transparent
werden und politisch entschieden werden muss, ob im Einzelfall die
klimaschutzkonforme Lösung, die Lösung mit den geringeren unmittelbar
entstehenden Kosten oder – im Idealfall – die Lösung, die beides berücksichtigt
– gewählt wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Programm zur Vorlagenerstellung „Session“ wird angepasst, so dass
vor dem Punkt „Ressourcen“ der Punkt „Klimaauswirkungen“ zu befüllen ist.
Im geplanten Verfahren sollen die Klimaauswirkungen nur
dann extra aufgeführt werden, wenn sie wirklich entscheidungsrelevant sind. Ein
Teil der immer wiederkehrenden Beschlüsse ist deshalb nicht betroffen. Darunter
fallen die meisten finanzwirtschaftlichen Beschlüsse, Personalvorlagen,
Beschlüsse mit ausführlichen städtebaulichen Begründungen (die Umwelt- und Klimaaspekte
bereits umfassend beleuchten), Vergabebeschlüsse sowie Berichte.
Die Vorlagen erstellende Stelle befüllt den Punkt. Dazu wird es vorab
eine Anleitung an die Ämter geben. Im Einzelfall kann das Amt für Umweltschutz
und Energiefragen fachlich unterstützen.
Um die Wirksamkeit und Praktikabilität des gewählten Verfahrens zu
beurteilen, startet die Stadt einen Probelauf ab 1.1.2020. Im Frühjahr 2020
werden die Stadträtinnen und Stadträte im HFPA befragt und Änderungs- bzw.
Ergänzungsvorschläge können diskutiert werden. Auch die Ämter werden in dieser
Zeit Erfahrungen mit dem neuen Verfahren sammeln.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stadtratsvorlagen werden folgendermaßen ergänzt:
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
☐ ja,
positiv*
☐ ja,
negativ*
☐ nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
☐ ja*
☐ nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 121/2019 Rubrik "Klimaauswirkungen" in Beschlussvorlagen"