Betreff
Aufnahme in die Denkmalliste;
hier: Gebäudekomplex Henkestraße 16, 18, 20
Vorlage
63/273/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Das Benehmen nach Art. 2 DSchG zu dem vorgeschlagenen Baudenkmal Henkestraße 16, 18, 20 wird hergestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Gebäudekomplex Henkestraße 16, 18, 20 ist als Baudenkmal gemäß Art. 2 DSchG in der Denkmalliste zu ergänzen.

 

Vorgeschlagene Listenergänzung:

 

Ort

Straße, Hausnr.

 

Beschreibung/Langtext

Erlangen

Henkestraße 16, 18, 20

 

Städtische Kleinwohnanlage, viergeschossiger, verputzter Satteldachbau mit Gesimsgliederung und Zwerchhaus mit Giebelaufsatz, expressionistisch, 1928; in Ecklage.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat mit Schreiben vom 20.08.2019 über den Nachtrag des Gebäudekomplexes Henkestraße 16, 18, 20 in die Denkmalliste informiert.

Das Schreiben vom 20.08.2019 soll nach Art. 2 DSchG der Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde dienen. Die Stadt bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei dem Objekt Henkestraße 16, 18, 20 handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 DSchG. Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit. Gegen die Aufnahme in die Denkmalliste bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände. Das Benehmen nach Art. 2 DSchG wird hergestellt.


Anlagen:        Lageplan

                        Foto