Betreff
Teilsanierung Lichtanlage Markgrafentheater
Vorlage
44/059/2019
Aktenzeichen
IV/44
Art
Beschlussvorlage

1.Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.Der Bedarf für die Teilsanierung Lichtanlage wird anerkannt.

 

3.Der dritten Teilsanierung des Markgrafentheaters und den dafür erforderlichen Gesamtmitteln abzüglich der zu erwartenden FAG-Mittel in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten wird zugestimmt.


4. Planungsmittel in Höhe von 100.000€ werden noch im Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Da die erforderliche Generalsanierung des Theater Erlangen voraussichtlich in nächster Zeit nicht erfolgen wird und die Zuschussmöglichkeiten über FAG-Mittel (75% der förderfähigen Kosten) im Jahr 2020 auslaufen, soll als dritte Teilmaßnahme (nach Obermaschinerie und Ton) eine Sanierung der Lichtanlage des Markgrafentheaters erfolgen. Auch hier sind die Anlagen nicht mehr auf dem Stand der heutigen Technik und deshalb störanfällig und zukünftig nur mit hohen Kosten und Aufwand nutzbar.

Eine Umrüstung auf LED-Technik ist geplant.

Die Vorteile des Wechsels zur LED-Technik sind:


 - erheblich geringerer Energieverbrauch (Energieeinsparung von bis zu 70%, Entlastung der
   Klimatechnik durch weniger Hitze der Scheinwerfer)
-  eine geringere Beanspruchung der historischen Bausubstanz des Theaters
   (siehe auch Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde)
-  erhebliche Verbesserung der Raumtemperaturen für Akteure und Zuschauer.

Hinzu kommt ferner ein hohes Einsparungspotential für externe Produktionen, Gastspiele und Festivals der Stadt Erlangen (Figurentheater, Comic-Salon und Poetenfest), da durch die Modernisierung u.a. der Schweinwerfer-Anlagen zusätzliche Mietkosten entfallen würden.

Es wird mit Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von ca. 500.000 € gerechnet. Die Planungskosten werden mit zirka 100.000 € angesetzt und sind in den Gesamtkosten inkludiert. Die Belastung des städtischen Haushalts reduziert sich um bis zu 75% der förderfähigen Kosten. Diese können jedoch erst nach Aufstellung der Planungskosten exakt beziffert werden.

Die Zustimmung zu der Maßnahme (Haushalt 2020) bzw. die Mittelbereitstellung der Planungskosten sind die erste Voraussetzung für einen vorläufigen Maßnahmenbeginn bzw. die Zusicherung von FAG-Fördermitteln durch die Regierung von Mittelfranken.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

500.000€ abzgl. 75% FAG-Mittel der förderfähigen Kosten

bei IPNr.: 261.351

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Konzept zur Sanierung der Bühnenbeleuchtung