1.Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2.Der Bedarf für die Teilsanierung Lichtanlage wird anerkannt.
3.Der dritten Teilsanierung des Markgrafentheaters und den dafür erforderlichen Gesamtmitteln abzüglich der zu erwartenden FAG-Mittel in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten wird zugestimmt.
4. Planungsmittel in Höhe von 100.000€ werden noch im Jahr 2019 zur Verfügung
gestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Da die erforderliche Generalsanierung des Theater Erlangen
voraussichtlich in nächster Zeit nicht erfolgen wird und die
Zuschussmöglichkeiten über FAG-Mittel (75% der förderfähigen Kosten) im Jahr
2020 auslaufen, soll als dritte Teilmaßnahme (nach Obermaschinerie und Ton)
eine Sanierung der Lichtanlage des Markgrafentheaters erfolgen. Auch hier sind
die Anlagen nicht mehr auf dem Stand der heutigen Technik und deshalb störanfällig
und zukünftig nur mit hohen Kosten und Aufwand nutzbar.
Eine Umrüstung auf LED-Technik ist geplant.
Die Vorteile des Wechsels zur LED-Technik sind:
- erheblich geringerer Energieverbrauch
(Energieeinsparung von bis zu 70%, Entlastung der
Klimatechnik durch weniger Hitze der Scheinwerfer)
- eine geringere Beanspruchung der
historischen Bausubstanz des Theaters
(siehe auch Stellungnahme der unteren
Denkmalschutzbehörde)
- erhebliche Verbesserung der
Raumtemperaturen für Akteure und Zuschauer.
Hinzu kommt ferner ein hohes Einsparungspotential für externe Produktionen,
Gastspiele und Festivals der Stadt Erlangen (Figurentheater, Comic-Salon und
Poetenfest), da durch die Modernisierung u.a. der Schweinwerfer-Anlagen
zusätzliche Mietkosten entfallen würden.
Es wird mit Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von ca. 500.000 € gerechnet. Die Planungskosten werden mit zirka 100.000 € angesetzt und sind in den Gesamtkosten inkludiert. Die Belastung des städtischen Haushalts reduziert sich um bis zu 75% der förderfähigen Kosten. Diese können jedoch erst nach Aufstellung der Planungskosten exakt beziffert werden.
Die Zustimmung zu der Maßnahme (Haushalt 2020) bzw. die Mittelbereitstellung der Planungskosten sind die erste Voraussetzung für einen vorläufigen Maßnahmenbeginn bzw. die Zusicherung von FAG-Fördermitteln durch die Regierung von Mittelfranken.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
500.000€ abzgl. 75% FAG-Mittel
der förderfähigen Kosten |
bei IPNr.: 261.351 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Konzept zur Sanierung der Bühnenbeleuchtung