Budget und Arbeitsprogramm 2019 - Stand 31.07.2019
Das Budget und Arbeitsprogramm 2019 – Stand: 31.07.2019 –
wird zur Kenntnis genommen.
Konsolidierungsvorschläge können nicht gemacht werden, da das Budget von Amt 39 ein- und ausgabenseitig nicht zu beeinflussen ist.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes werden zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des Budgetrahmens und Abarbeitung des Arbeitsprogrammes.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen finden um das Arbeitsprogramm unter Einhaltung des Budgetrahmens in vollem Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 2019 – Stand 31.07.2019 – des Amtes 39“
4. Ressourcen - entfällt
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2019 – Stand 31.07.2019 – des Amtes 39