Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung; Entwurf vom 23.08.2019, Anlage) wird beschlossen).
Die
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die
Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen
(Straßenreinigungsverordnung) wird nach Ablauf der Höchstgeltungsdauer von 20
Jahren (Art. 50 Abs. 2 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG
–) am 31.12.2019 ungültig. Ein Neuerlass ist deshalb erforderlich.
Inhaltlich
enthält die ab 1.1.2020 gültige neue Straßenreinigungsverordnung gegenüber der
derzeit geltenden Fassung (zuletzt geändert mit Beschluss des Stadtrats vom
17.03.2016) keine Änderung, da sich die bestehenden Regelungen in der Praxis
bewährt haben.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlage: Entwurf
der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und
die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen
(Straßenreinigungs-verordnung) vom 23.08.2019