Betreff
Neuerlass der Straßenreinigungsverordnung
Vorlage
30/113/2019
Aktenzeichen
III/30; III/EB77
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung; Entwurf vom 23.08.2019, Anlage) wird beschlossen).


Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) wird nach Ablauf der Höchstgeltungsdauer von 20 Jahren (Art. 50 Abs. 2 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG –) am 31.12.2019 ungültig. Ein Neuerlass ist deshalb erforderlich.

Inhaltlich enthält die ab 1.1.2020 gültige neue Straßenreinigungsverordnung gegenüber der derzeit geltenden Fassung (zuletzt geändert mit Beschluss des Stadtrats vom 17.03.2016) keine Änderung, da sich die bestehenden Regelungen in der Praxis bewährt haben.

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt

 


Anlage:      Entwurf der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungs-verordnung) vom 23.08.2019