Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Wirtschaftsplan 2020
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i.V. m. § 6 Betriebssatzung
Vorlage
EBE-B/044/2019
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Wirtschaftsplan 2020 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen

hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2020 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-      Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2020 im BWA am 17.09.2019

-      Feststellung des Wirtschaftsplanes 2020 im StR am 26.09.2019

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2020 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 17.09.2019 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2019 festgestellt werden.


Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2020 zu ersehen, wird für das Wirtschaftsjahr 2020 ein bilanzielles Jahresergebnis von -820.300 Euro prognostiziert. Im Einzelnen wird auf die An-sätze im Wirtschaftsplan 2020 verwiesen.

 

 

Im Wirtschaftsjahr 2020 sind Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v. 17,566 Mio Euro geplant, welche sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:

 

Abwasserreinigung               3,150 Mio Euro

Abwassersammlung            12,100 Mio Euro

Sonderbauwerke                   2,145 Mio Euro

 

 

Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm 2019-2023“ im Wirtschaftsplan 2020 der Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert und begründet.

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: