Betreff
Zweckverband Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost; Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums und damit verbundene Grundstücksangelegenheiten
Vorlage
40/205/2019
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Verbandsräte werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Planungen des Landkreises Erlangen-Höchstadt zum Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums Spardorf werden zur Kenntnis genommen. Dem damit verbundenen Grundstückstausch wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Standort Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf soll aufgrund des bevorstehenden Neubaus der Landkreisschule Emil-von-Behring-Gymnasium eine Neuanordnung erhalten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtigt einen Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums am Standort. Der geplante Standort für den Neubau liegt hierbei westlich des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück des Zweckverbandes, so dass zur Realisierung das benötigte Grundstück gegen ein nicht flächengleiches Grundstück im Eigentum des Landkreises Erlangen-Höchstadt eingetauscht werden soll.
Die benötigten Flächen, die nicht flächengleich über diesen Grundstückstausch zwischen den beteiligten Körperschaften ausgeglichen werden können, sollen hierbei nach Abschluss der Bauvorhaben entsprechend dem dann geltendem Bodenrichtwert finanziell ausgeglichen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Kreistag des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat in seiner Sitzung vom 27.05.2019 den Beschluss gefasst, dass das Emil-von-Behring-Gymnasium in Spardorf mittels eines Neubaus westlich neben dem Bestand baulich erneuert werden soll.

 

Das beabsichtigte Baufenster für den Neubau liegt hierbei westlich des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück des Zweckverbandes, so dass zur Realisierung des Bauvorhabens die Zustimmung des Zweckverbandes erforderlich ist.

Zur besseren Veranschaulichung ermöglichen die beiliegende Übersicht über die aktuellen Grundstücksverhältnisse (Anlage 1) und die Planunterlage über die derzeitige Grundstücksnutzung des Schulareals bei (Anlage 2).

 

Eine bauliche Realisierung des Neubaus westlich des Bestandsgebäudes hätte aus Perspektive des Zweckverbandes den Vorteil, dass die künftige weitere Dreifachsporthalle am aktuellen Standort des Emil-von-Behring-Gymnasiums errichtet werden könnte. Die weitere Dreifachsporthalle hätte so einen direkten räumlichen Zusammenhang zu den bereits bestehenden Anlagen des Zweckverbandes und wäre sowohl von der Ernst-Penzoldt-Schule als auch vom Emil-von-Behring-Gymnasium aus gut erreichbar.

 

Die durch den Abbruch des Bestandsgebäudes veranlassten Maßnahmen an den Gebäuden des Zweckverbandes (z. B. Fassade Mensa) bzw. der Stadt Erlangen (Fassade Mittelschule) würden hierbei zulasten des Landkreises Erlangen-Höchstadt gehen. Es sei darauf hingewiesen, dass durch den Abbruch des Bestandsgebäudes auch die bisherige Bibliothek des Zweckverbandes entfallen würde. Die derzeitigen Planungen sehen für das Emil-von-Behring-Gymnasium und die Ernst-Penzoldt-Schule jeweils getrennte Bibliotheken vor. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt ist dazu bereit, den Wegfall der Bibliothek der Ernst-Penzoldt-Schule entsprechend zu kompensieren.

 

In der beiliegenden Planunterlage ist die mögliche künftige Grundstücksnutzung grafisch dargestellt (Anlage 3).

 

Zur Realisierung dieser Bauvorhaben wäre somit ein Grundstückstausch zwischen dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und dem Zweckverband Gemeinschaftsanlagen im Kreis- und Stadtschulzentrum Erlangen-Ost in Spardorf erforderlich. Die benötigten Flächen, die nicht flächengleich über diesen Grundstückstausch zwischen den beteiligten Körperschaften ausgeglichen werden können, wären hierbei nach Abschluss der Bauvorhaben entsprechend finanziell auszugleichen. Es wird vorgeschlagen, diesen Ausgleich anhand des zu diesem Zeitpunkt geltenden Bodenrichtwertes vorzunehmen. Aussagen zu den konkret benötigten Flächen und entsprechender finanzieller Ausgleiche können jedoch erst nach erfolgter Planung des neuen Gymnasiums und der neuen Dreifachsporthalle getroffen werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Übersicht über die Grundstücksverhältnisse Zweckverband – Landkreis ERH

Anlage 2: Planunterlage über die aktuelle Grundstücksnutzungen

Anlage 3: Planunterlage über die mögliche künftige Grundstücksnutzung