Betreff
Innenstadtentwicklung: Neugestaltung des Zollhausplatzes als "Klimaplatz" - Ergebnisse der Bürgerworkshops und Vorentwurf (mit einer Präsentation durch den beauftragten Planer am 24.09.2019)
Vorlage
610.3/077/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Vorentwurf zur Neugestaltung des Zollhausplatzes als „Klimaplatz“ basierend auf den Ergebnissen der Bürgerworkshops wird zur Kenntnis genommen und dient als Grundlage für die weiteren Planungsschritte.

 

Der Erweiterung des bisherigen Geltungsbereichs durch Aufnahme des südlichen Erweiterungsbereichs „Werner-von-Siemens-Straße“ und des nördlichen Erweiterungsbereichs „Luitpoldstraße“ wird zugestimmt (siehe Anlage 3).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Leistungsphasen zu beauftragen.

Die Erhöhung der Mittelbereitstellung für Planung im Jahr 2020 sowie für die Realisierung 2021/22 ist in die Haushaltberatungen für den HH 2020 aufzunehmen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel der Neugestaltung des Zollhausplatzes ist die schrittweise Aufwertung des z. Z. versiegelten, tristen Stadtraums mit dominierender Verkehrsfunktion zu einem grünen und belebten „Klimaplatz“ mit hoher Aufenthaltsqualität am Eingang zur historischen Innenstadt.

Die Neugestaltung dieses Stadtplatzes stellt einen wichtigen Baustein der städtischen Maßnahmen und Projekte unter dem Aspekt des am 29.05.2019 ausgerufenen Klimanotstandes dar.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beteiligung:

Die bisherige Beteiligung der Bürger am Planungsprozess im Rahmen von drei Workshops

war von positiven Interesse, Kreativität und konstruktiven Beiträgen geprägt:

 

18.04.2018     Durchführung eines Bürgerworkshops mit Ortsbesichtigung, indem erste Ideen und Anregungen der Bürgerschaft zum Zollhausplatzes gesammelt wurden, die in die Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Planungen an ein externes Büro einflossen.

 

27.05.2019     Bürgerworkshop mit der beauftragten Arge Auböck + Kárász aus Wien und bauchplan ).( aus München mit Ortsbesichtigung:

Bearbeitung und Diskussion von drei Planungsvarianten zur Entwicklung des Zollhausplatzes als „Mobilitätsplatz“, „Klimaplatz“ und „Mitmachplatz“

 

01.07.2019      Bürgerworkshop mit der beauftragten Arge Auböck + Kárász aus Wien und bauchplan ).( aus München:

                        Die beauftragten Planer haben nach Auswertung der intensiven Arbeit der Bürgerinnen und Bürger die Planung konkretisiert und stellten den modifizierten „Klimaplatz“ vor. Der Entwurf wurde in drei Arbeitsgruppen diskutiert. Die Ergebnisse sind in die nun vorliegende Vorentwurfsplanung eingeflossen. Der Planungs- und Beteiligungsprozess wurde vom Künstler Alexis Dworsky begleitet.

 

Die Dokumentation zu den Ergebnissen der Bürgerworkshops wurde als Download auf der Internetseite der Stadt Erlangen veröffentlicht.

 

 

Entwicklung des Zollhausplatzes als „Klimaplatz“

 

Die Gestaltung als „Klimaplatz“ ordnet grüne und intensiv bepflanzte Inseln so auf dem Platz an, dass wichtige fußläufige Bewegungslinien, die Querung der Busse und die Möglichkeit der Festplatznutzung beim Zollhausfest erhalten bleiben.

Ein wesentliches Merkmal des „Klimaplatzes“ ist die weiträumige Entsiegelung des Stadtbodens als Voraussetzung zur Schaffung größerer Begrünungsflächen.

In den Pflanzbereichen und z. T. auch im Bereich der befestigten Flächen ist vorbehaltlich der Untergrundverhältnisse geplant, anfallendes Niederschlagswasser vor Ort versickert. Durch Verdunstung wird eine kleinklimatische Kühlung erreicht. Die Kanten der Pflanzinseln schaffen unterschiedliche Sitzangebote, so dass in den neu geschaffenen Teilräumen des Platzes vielfältige Aufenthaltsqualitäten entstehen.

Zur Gebbertstraße hin entsteht ein kleiner Pavillon mit einer öffentlichen WC-Anlage und geschützten Buswartebereichen. Das Dach des Pavillons kann über zum Platz hin ausgerichtete Stufen begangen werden, so dass am Eingang zur Altstadt ein markanter Punkt mit hohem Identifikationspotenzial und zum Platz hin Sitzstufen Richtung Sonnenuntergang entstehen.

Der Künstler Alexis Dworsky entwickelte in der Auseinandersetzung mit der Geschichte des Platzes als Haltestelle der „Seku“ (Sekundärbahn) ebenfalls unter Mitwirkung der Workshop- teilnehmer*innen eine Skulptur.

 

Erweiterung des Geltungsbereiches

 

Der am 25.09.2018 beschlossene Geltungsbereich mit einer Fläche von 2.124 qm diente zunächst als Planungsgrundlage. Während der Bearbeitung stellte sich heraus, dass eine Umgestaltung des Zollhausplatzes ohne Einbeziehung der direkt angrenzenden Straßenräume keine langfristig befriedigende Lösung für diesen städtischen Bereich darstellt.

Aufgrund der komplexen Verkehrsbeziehungen zwischen Fußgängern, Radfahrern, Nutzern des ÖPNV, dem motorisierten Individualverkehr sowie Taxi und ggf. der Etablierung eines Carsharing-Standortes ist es erforderlich, einen Teilbereich der Werner-von-Siemens-Straße als südlich angrenzender Erweiterungsbereich (Fläche 1.358 qm) und einen Teilbereich der Luitpoldstraße als nördlich angrenzender Erweiterungsbereich (Fläche 3.186 qm) in die Gesamtplanung einzubeziehen.

Ein dementsprechender Geltungsbereich für die Neugestaltung des Zollhausplatzes mit einem Teil der Luitpoldstraße wurde bereits im Rahmen der Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum: Straßenräume, Wege und Plätze - Aktualisierung 2018, im UVPA am 04.12.2018 von der Verwaltung empfohlen und beschlossen (siehe Anlage 2 und 3).

 

Die Erweiterung des Geltungsbereiches und die damit verbundene planerische Bearbeitung der komplexen Verkehrsbeziehungen rund um den Zollhausplatz erfordert bei den weiteren Beauftragungen, die Auflage an die externen Büros, ein fachkundiges Ingenieurbüro für die Verkehrsanlagenplanung in ihr Team aufzunehmen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung bereitet die Vergabe der folgenden Leistungsphasen 3 und 5 HOAI vor. Auf die Vergabe der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird verzichtet. Wegen der Überschreitung des Schwellenwertes ist eine EU-weite Ausschreibung erforderlich.

Die weitere Planung erfolgt unter Einbeziehung der beteiligten Fachämter und dementsprechender Einarbeitung der Stellungnahmen in die Planung. Neben der Überprüfung funktionaler Aspekte wird im Sinne des Klimaschutzes ein besonderer Fokus auf die die CO2-Bilanz des Platzes gelegt - so zum Beispiel bei der Materialwahl zum Stadtboden und den Gebäuden, bei der Pflanzenauswahl, der Beleuchtung, der Beständigkeit der Einbauten, der Beachtung von Reflektionseffekten und der Nachhaltigkeit der Planung in Bezug auf evtl. erst in der Zukunft relevanter Verkehrsmittel (Freihaltung StUB-Trasse).

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

geschätzter Kostenrahmen:

 

bereits beschlossener Geltungsbereich (Platzinnenfläche), Fläche 2.124 qm:
      Baukosten ca. 1.540.000 €  +  Planungskosten ca. 265.000 € = Gesamtkosten 1.805.000 €

(auf der Basis des Vorentwurfes durch die beauftragten Planer)

 

südlicher Erweiterungsbereich „W.-von-Siemens-Straße“, Fläche 1.358 qm:
      Baukosten ca. 970.000 €  +  Planungskosten ca. 95.000 € = Gesamtkosten 1.065.000 €

(auf der Basis des Vorentwurfes durch die beauftragten Planer)

 

nördlicher Erweiterungsbereich „Luitpoldstraße“, Fläche 3.186 qm:
      Baukosten ca. 900.000 €  +  Planungskosten ca. 90.000 € = Gesamtkosten 990.000 €

 (geschätzter Kostenrahmen durch die Verwaltung ohne evtl. Kosten für Beleuchtung, Bepflanzung, LSA-Umbau Kreuzung Gebbert-/Luitpoldstraße)

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 3.86 Mio €

 

Bereitstellung der Mittel für Planung ist für 2020 und für die Realisierung für 2021/22 erforderlich.

 

Investitionskosten:                                                                                bei IPNr.: 541S.60

 

        2020 Planung    ca.    450.000,00 €

2021 Bau                             ca. 2.510.000,00 €

2022 Bau                             ca.    900.000,00 €

 

Voraussichtlich wird die Umgestaltung des Bereichs Zollhausplatz im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ durch Bund und Land gefördert (in der Regel 60% der förderfähigen Kosten).

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind derzeit gem. Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2020                  (Stand 26.07.2019) bei IP-Nr. 541S.60 „Zollhausplatz/Luitpoldstraße, Umgestaltung“ wie folgt vorgesehen:

2022                      650.000,00 €

nach 2023   1.180.000,00 €

 

Der derzeitige HH-Entwurf sieht außerdem 200.000 € für die Sanierung/Neubau einer WC-Anlage am Zollhausplatz (IVP 538.401) in den folgenden Jahren vor.

 

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1              Zollhausplatz Vorentwurf Klimaplatz Büro bauchplan - Juli 2019

Anlage 2              Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum - Seite 17 - Aktualisierung 2018

Anlage 3              Zollhausplatz Lageplan mit bisherigen und geplanten Geltungsbereichen - August 2019