Budget und Arbeitsprogramm 2019 - Stand 31.07.2019
Das Budget und Arbeitsprogramm 2019 - Stand: 31.07.2019 -
wird zur Kenntnis genommen.
Konsolidierungsvorschläge können nicht gemacht werden. Die notwendigen Mittel sind zu beantragen.
Eine Beschlussfassung im HFPA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung im JHA.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Um die gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen zu können, sind weitere Mittel
erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Erhöhung des Budgets des Jugendamtes erforderlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 31.07.2019“.
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2019 - Stand 31.07.2019 - des Amtes 51