Betreff
Bevollmächtigung für die Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 26. Juli 2019
Vorlage
III/050/2019
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Beschlussvorlage

Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 26. Juli 2019 als Aktionärsvertreter zu vertreten und zu folgenden Beschlussvorlagen die Zustimmung zu erteilen:

 

-           Das Jahresergebnis von 2.727.949,96 € wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

-           Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

-           Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

-           Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München gewählt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Vertretung der Aktionärin Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der ESTW AG soll beschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Herr Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, die Stadt Erlangen in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 26. Juli 2019 als Aktionärsvertreter zu vertreten.

Für folgende Erklärungen liegen bereits Beschlüsse des Stadtrates vor:

 

-  Als Aktionärsvertreter der Alleinaktionärin Stadt Erlangen wird für den Zeitraum vom 26.07.2019 bis zur Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt, Herr Joachim Jarosch, Sparkassenbetriebswirt und Stadtrat, in den Aufsichtsrat gewählt.
Ersatzmitglied bleibt Herr Frank Höppel, Physiotherapeut und Stadtrat.
 - Beschluss des Stadtrates vom 28.03.2019 (13-2/276/2019) -


-     Der Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung wird wie vorgeschlagen zugestimmt
- Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2018 (BTM/027/2018) –

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Geschäftsbericht 2018 der ESTW liegt den Mitgliedern des Stadtrats vor. Dieser enthält den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018, den Lagebericht des Vorstands und den Bericht des Aufsichtsrats.

 

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli 2019

TOP 1             Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des festgestellten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage­berichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

TOP 2             Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2018 der Erlanger Stadtwerke AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 2.727.949,96 € in die "anderen Gewinnrücklagen" einzustellen.

TOP 3             Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäfts­jahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 4             Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

TOP 5             Wahl eines Aktionärsvertreters in den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 129 BetrVG 1972 und § 76 BetrVG 1952.

 

Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionärin endet mit der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

 

Die derzeitigen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden im Juli 2018 bis zu der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 beschließt, gewählt.

 

Das Aufsichtsratsmitglied Frau Barbara Grille, Stadträtin, hat in ihrem Schreiben vom 28. Februar 2019 ihr Aufsichtsratsmandat zum 30.03.2019 niedergelegt. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, Herrn Joachim Jarosch, Stadtrat, vom 26.07.2019 bis zur Hauptversammlung die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Wahlvorschlag:

 

Mitglied des Aufsichtsrates

Ersatzmitglied

 

Herr Joachim Jarosch,

Sparkassenbetriebswirt und Stadtrat

Herr Frank Höppel,

Physiotherapeut und Stadtrat

 

TOP 6             Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München zu wählen.

TOP 7             Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung vor, der Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung wie folgt zuzustimmen:

1.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird ab Januar 2018 als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsentgelt in Höhe von 100,00 € pro teilgenommener Sitzung gewährt. Der/die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die doppelte, stellvertretende Vorsitzende erhalten die eineinhalbfache Vergütung. Weitere Vergütungen, insbesondere Sachleistungen, werden nicht gewährt.

2.    Abweichend von Nr. 1 gilt die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2019.

3.    Der zeitliche Aufwand pro Aufsichtsratssitzung einschließlich Vorbereitung beträgt im Durchschnitt bei Aufsichtsratsmitgliedern mindestens 6 Stunden, bei dem/der Vorsitzenden das Doppelte, bei den stellvertretenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache. Damit liegt die Entschädigung unter der Nichtbeanstandungsgrenze von 50,00 € je Tätigkeitsstunde.

4.    Sollten im Einzelfall die Angemessenheitsgrenzen für Entschädigungen für Zeitversäumnis bei ehrenamtlicher Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG überschritten werden (z. Zt. max. 50 € je Tätigkeitsstunde, max. 17.500 € Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten im Sinne des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG), die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG nicht greifen oder aus anderen individuellen Gründen Umsatzsteuerpflicht vorliegen, ist die festgelegte Aufsichtsratsvergütung als Nettobetrag zzgl. Umsatzsteuer zu verstehen. Eine entsprechende Rechnungstellung gegenüber der Gesellschaft ist durch das Aufsichtsratsmitglied zu veranlassen.

NB: Der entsprechende Beschluss des Stadtrats erfolgte am 27. September 2018.