Betreff
Petition an den Landtag für einen bayerischen Mietendeckel;
hier: Antrag 101/2019 der Erlanger Linken
Vorlage
13/328/2019
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag der Erlanger Linken Nr. 101/2019 ist erledigt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Erlanger Linken beantragen, dass die Stadt Erlangen beim Bayerischen Landtag eine Petition einreicht. Nach Berliner Vorbild soll in Bayern ein landesrechtlicher „Mietendeckel“ eingeführt werden. Danach sollen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf Mieterhöhungen ohne Genehmigung der Gemeinde verboten werden. Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht höher als beim Vormieter sein. Mieten über dem Mittelwert des letzten Mietspiegels sollen von Amts wegen abgesenkt werden. Modernisierungsumlagen müssen ab einer bestimmten Höhe genehmigt werden und effizient sein, d.h. zur realen Einsparung von Betriebskosten führen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen kann in dieser Sache keine Petition beim Bayerischen Landtag einreichen, da es der Stadt Erlangen an einer Petitionsbefugnis fehlt.

Gem. Art. 1 Abs. 2 des Bayerisches Petitionsgesetzes (BayPetG) steht ein Petitionsrecht der Stadt Erlangen – im Gegensatz zu dem Petitionsgrundrecht des Art. 115 der Bayerischen Verfassung (BV), das allen „Bewohnern Bayerns“ zusteht - als einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur insoweit zu, als der Gegenstand der Petition, vorliegend also die Einführung eines sog. „Mietendeckels“, den Zuständigkeitsbereich der Stadt betrifft.

Die Höhe von Wohnraummieten, soweit nicht bereits gesetzliche Einschränkungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestehen, unterliegt den privatrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), deren Vollzug nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Erlangen fällt.


 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 101/2019 der Erlanger Linken